Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 186551
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB186551
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36d IN 2355/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Thomas Fischer
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
31.07.2025
Widerspruchsfrist
28.08.2025
Termin zur Beschlussfassung
15.07.2026 , 10:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.08.2026
Widerspruchsfrist
17.09.2026
Schlusstermin / Einwendungsfrist
13.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Charlottenburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 31.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 28.08.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die abschließende Prüfung der Forderungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH ist anhängig. Das Registergericht Amtsgericht Charlottenburg hat am 03.07.2026 einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich bezüglich der Forderungen des Vermieters der IMMAC Pflegezentren Schlesw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH ist anhängig. Das Registergericht Amtsgericht Charlottenburg hat am 03.07.2026 einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich bezüglich der Forderungen des Vermieters der IMMAC Pflegezentren Schleswig-Holstein III Renditefonds GmbH & Co. KG bestimmt. Dieser Termin findet am 15.07.2026 um 10:15 Uhr statt. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 31.07.2025 durchgeführt, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 28.08.2025 bestand.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 03.07.2026 beschlossen, einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich bezüglich der Forderungen des Vermieters der IMMAC Pflegezentren Schleswig-…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 03.07.2026 beschlossen, einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich bezüglich der Forderungen des Vermieters der IMMAC Pflegezentren Schleswig-Holstein III Renditefonds GmbH & Co. KG anzusetzen. Dieser Termin findet am 15.07.2026 statt. Zudem wurden Fristen zur nachträglichen Anmeldung gewöhnlicher Insolvenzforderungen sowie zur Erhebung von Widersprüchen gegen die Feststellung dieser Forderungen bekanntgegeben. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat verschiedene Forderungsanmeldungen geprüft und festgestellt. Eine Terminbestimmung für die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Vergleich mit der IMMAC Pflegezentren Schleswig-Hol…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat verschiedene Forderungsanmeldungen geprüft und festgestellt. Eine Terminbestimmung für die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Vergleich mit der IMMAC Pflegezentren Schleswig-Holstein III Renditefonds GmbH & Co. KG wurde auf den 15.07.2026 festgelegt. Im weiteren Verlauf ist das Verfahren in die Schlussphase eingetreten. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Vergütungsanträge gestellt, die vom Gericht geprüft wurden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat im schriftlichen Verfahren den Schlusstermin gemäß § 197 InsO angeordnet und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Den festgestellten Forderungen in Höhe von 1.278.500,21 EUR steht ein Massebestand von 670.722,21 EUR zur Verfügung, abzüglich Gerichtskosten und Verwaltervergütung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2355/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 31.07.2025 nachtr…
36d IN 2355/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 31.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28-36, 39-42, 44-55 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2355/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Ch…
36d IN 2355/23
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.07.2026 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Vergleich über die Höhe der Feststellung der Forderungen des Vermieters der IMMAC Pflegezentren Schleswig-Holstein III Renditefonds GmbH & Co. KG
wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.07.2026, 10:15 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2355/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -|
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1. Die Prüfung der bis 27.08.2026 nacht…
36d IN 2355/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -|
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1. Die Prüfung der bis 27.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 56 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2355/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwäl…
36d IN 2355/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbH, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: MS 927/2022
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.11.2026
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.278.500,21 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 670.722,21 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2355/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwäl…
36d IN 2355/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbH, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: MS 927/2022
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hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 12.08.2026 die Vergütung gemäß § 63 InsO i. V. m. §§ 2, 10, 11 InsVV und die Auslagen gemäß §§ 8, 10 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 737.637,54 Euro nebst Umsatzsteuer gem. §§ 7, 10 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 113 % für die Betriebsfortführung und die Sanierungsbemühungen beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Gleichzeitig hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 12.08.2026 die Vergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 710.274,31 Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 186 % für die Betriebsfortführung, die Durchsetzung von Forderungen gegen Dritte und die Sanierungsmaßnahmen beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 2355/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwäl…
36d IN 2355/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DOREAFAMILIE Osterrönfeld GmbH, Siemensdamm 62, 13627 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Thomas Fischer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 186551
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbH, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: MS 927/2022
|
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.278.500,21 EUR steht ein Betrag von 670.722,21 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.10.2026
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