Handel mit Lebensmitteln und Waren aller Art im Einzelhandel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Oberelbert GmbH ist am 19.05.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hat das Amtsgericht Montabaur am 25.02.2026 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 06.04.2026. Bis zu diesem Datum waren Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger einzureichen. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 24.805,42 Euro. Ein Massebestand in Höhe von 13.612,84 Euro war verfügbar. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser sind am 09.02.2026 festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse belief sich auf 52.678,57 Euro zuzüglich erstatteter Vorsteuer. Am 20.01.2026 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 23.02.2026 bestimmt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 150/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Oberelbert GmbH vertreten.d.d. Geschäftsführer, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert (AG Montabaur, HRB 27962), vertr. d.: 1. Susanne Jungbluth, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert, (Geschäftsführerin), 2. Mario Neuroth, Am Dielkopf 63, 56412 Stahlhof…
14 IN 150/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Oberelbert GmbH vertreten.d.d. Geschäftsführer, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert (AG Montabaur, HRB 27962), vertr. d.: 1. Susanne Jungbluth, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert, (Geschäftsführerin), 2. Mario Neuroth, Am Dielkopf 63, 56412 Stahlhofen, (Geschäftsführer) findet mit
Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Montabaur - 14 IN 150/22 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 24.805,42 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 13.612,84 Euro verfügbar.
Amtsgericht Montabaur, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 150/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Oberelbert GmbH vertreten.d.d. Geschäftsführer, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert (AG Montabaur, HRB 27962), vertr. d.: 1. Susanne Jungbluth, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert, (Geschäftsführerin), 2. Mario Neuroth, Am Dielkopf 63, 56412 Stahlhof…
14 IN 150/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Oberelbert GmbH vertreten.d.d. Geschäftsführer, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert (AG Montabaur, HRB 27962), vertr. d.: 1. Susanne Jungbluth, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert, (Geschäftsführerin), 2. Mario Neuroth, Am Dielkopf 63, 56412 Stahlhofen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 150/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Oberelbert GmbH vertreten.d.d. Geschäftsführer, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert (AG Montabaur, HRB 27962), vertr. d.: 1. Susanne Jungbluth, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert, (Geschäftsführerin), 2. Mario Neuroth, Am Dielkopf 63, 56412 Stahlhof…
14 IN 150/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Oberelbert GmbH vertreten.d.d. Geschäftsführer, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert (AG Montabaur, HRB 27962), vertr. d.: 1. Susanne Jungbluth, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert, (Geschäftsführerin), 2. Mario Neuroth, Am Dielkopf 63, 56412 Stahlhofen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 52.678,57 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 4.593,32 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 52.678,57 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Ein Abschlag in Höhe von 10% wurde seitens des Insolvenzverwalters vorgenommen, da durch die vorläufige Verwaltung Synergieeffekte entstanden sind.
Dies ist angemessen und ausreichend.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 150/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Oberelbert GmbH vertreten.d.d. Geschäftsführer, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert (AG Montabaur, HRB 27962), vertr. d.: 1. Susanne Jungbluth, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert, (Geschäftsführerin), 2. Mario Neuroth, Am Dielkopf 63, 56412 Stahlhof…
14 IN 150/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Oberelbert GmbH vertreten.d.d. Geschäftsführer, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert (AG Montabaur, HRB 27962), vertr. d.: 1. Susanne Jungbluth, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert, (Geschäftsführerin), 2. Mario Neuroth, Am Dielkopf 63, 56412 Stahlhofen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 150/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Oberelbert GmbH vertreten.d.d. Geschäftsführer, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert (AG Montabaur, HRB 27962), vertr. d.: 1. Susanne Jungbluth, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert, (Geschäftsführerin), 2. Mario Neuroth, Am Dielkopf 63, 56412 Stahlhofen,…
14 IN 150/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dorfladen Oberelbert GmbH vertreten.d.d. Geschäftsführer, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert (AG Montabaur, HRB 27962), vertr. d.: 1. Susanne Jungbluth, Backhausstraße 3, 56412 Oberelbert, (Geschäftsführerin), 2. Mario Neuroth, Am Dielkopf 63, 56412 Stahlhofen, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 19.05.2026
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