Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dortmund, Westenhellweg 68-84 Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21, 50672 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 87205
EUID
DER3306.HRB87205
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36d IN 225/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Adresse
Kantstraße 164, 10623 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
07.06.2024 , 16:45 Uhr
Berichtstermin
16.07.2024 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.08.2024
Prüfungstermin
15.10.2024 , 10:20 Uhr
Gläubigerversammlung Verkauf
15.10.2025 , 12:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb, die Verwaltung und die Verpachtung von Grundbesitz. Die Gesellschaft führt keine Geschäfte, die nach § 34c GewO erlaubnispflichtig sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dortmund, Westenhellweg 68-84 Immobilien GmbH wurde am 07.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.08.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie ein Prüfungstermin sind anberaumt. Später wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 22.09.2025 einen Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Verkauf von Grundeigentum bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 225/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dortmund, Westenhellweg 68-84 Immobilien GmbH,
Kaiser-Wilhelm-Ring 17 - 21, 50672 Köln,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwátal,
Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 87205
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung, Vermietung und Verp…
36d IN 225/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dortmund, Westenhellweg 68-84 Immobilien GmbH,
Kaiser-Wilhelm-Ring 17 - 21, 50672 Köln,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwátal,
Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 87205
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 07.06.2024 um 16.45 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 16.07.2024, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 15.10.2024, 10:20 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 10.01.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 225/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dortmund, Westenhellweg 68-84 Immobilien GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 17 - 21, 50672 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwatal, Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 87205
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom2…
36d IN 225/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dortmund, Westenhellweg 68-84 Immobilien GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 17 - 21, 50672 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwatal, Registergericht: Amtsgericht Köln HRB 87205
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom26.05.2026 die Vergütungsfestsetzung gemäß §§ 10,11, 2 InsVV und die Auslagenerstattung gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt ( §§ 63ff InsO) beantragt. Es wurden Zuschläge beantragt. Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 225/24
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dortmund, Westenhellweg 68-84 Immobilien GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 17 - 21, 50672 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwatal
Registergericht: Amtsgericht Köln Register-Nr.: HRB 87205
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Char…
36d IN 225/24
Terminsbestimmung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dortmund, Westenhellweg 68-84 Immobilien GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 17 - 21, 50672 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwatal
Registergericht: Amtsgericht Köln Register-Nr.: HRB 87205
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.09.2025 beschlossen:
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Verkauf von Grundeigentum
wird bestimmt auf
Mittwoch, 15.10.2025, 12:45 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
Weitere Einzelheiten können von den Beteiligten der Verfahrensakte entnommen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 225/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dortmund, Westenhellweg 68-84 Immobilien GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 17 - 21, 50672 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwatal
Registergericht: Amtsgericht Köln Register-Nr.: HRB 87205
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 09.10.2024…
36d IN 225/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dortmund, Westenhellweg 68-84 Immobilien GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 17 - 21, 50672 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwatal
Registergericht: Amtsgericht Köln Register-Nr.: HRB 87205
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 09.10.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.10.2024
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