Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dos Tacos GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Otto-von-Guericke-Str. 61, 39104 Magdeburg
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 28577
EUID
DEW1215.HRB28577
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 204/22 (361)
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Kardo Farhad Mohammed Fatih Hwayzee
Rolle
Geschäftsführer
Adresse
Martinstraße 10, 39104 Magdeburg
Termine & Fristen
Prüfungstermin
Forderungsanmeldefrist
01.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer gastronomischen Einrichtung am derzeitigen Betriebssitz in der Otto-von-Guericke-Straße 61 in 39104 Magdeburg.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dos Tacos GmbH ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Zuvor war im Rahmen des Verfahrens ein schriftliches Verfahren angeordnet worden, um nachträglich angemeldete Forderungen sowie nachträgliche Änderungen bereits angemeldeter Forderungen zu prüfen. Hierfür wurde ein besonderer Prüftermin bestimmt, wobei die Widerspruchsfrist am 01.10.2025 endete. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt. Der vollständige Beschluss zur Aufhebung sowie zur Festsetzung der Vergütung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dos Tacos GmbH, geb. am 12.03.1992, Otto-von-Guericke-Str. 61, 39104 Magdeburg, Betrieb einer gastronomischen Einrichtung am derzeitigen Betriebssitz in der Otto-von-Guericke-Straße 61, 39104 Magdeburg, Johannes-R.-Becher-Str. 53, 39128 Magdeburg (AG S…
Amtsgericht Magdeburg: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dos Tacos GmbH, geb. am 12.03.1992, Otto-von-Guericke-Str. 61, 39104 Magdeburg, Betrieb einer gastronomischen Einrichtung am derzeitigen Betriebssitz in der Otto-von-Guericke-Straße 61, 39104 Magdeburg, Johannes-R.-Becher-Str. 53, 39128 Magdeburg (AG Stendal, HRB 28577), vertr. d.: Kardo Farhad Mohammed Fatih Hwayzee, (1. OG), Martinstraße 10, 39104 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 204/22 (361) - (04.03.2026)
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
340 IN 204/22 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dos Tacos GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 61, 39104 Magdeburg, Betrieb einer gastronomischen Einrichtung am derzeitigen Betriebssitz in der Otto-von-Guericke-Straße 61 in 39104 Magdeburg. (AG Stendal, HRB 28577), vertr. d.: Kardo Mohammed Fatih, Johannes…
340 IN 204/22 (361): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dos Tacos GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 61, 39104 Magdeburg, Betrieb einer gastronomischen Einrichtung am derzeitigen Betriebssitz in der Otto-von-Guericke-Straße 61 in 39104 Magdeburg. (AG Stendal, HRB 28577), vertr. d.: Kardo Mohammed Fatih, Johannes-R.-Becher-Str. 53, 39128 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 01.10.2025. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Dos Tacos GmbH, geb. am 12.03.1992, Otto-von-Guericke-Str. 61, 39104 Magdeburg, Betrieb einer gastronomischen Einrichtung am derzeitigen Betriebssitz in der Otto-von-Guericke-Straße 61, 39104 Magdeburg, Johannes-R.-Becher-Str. 53, 39128 Magdeburg (AG Stendal, HRB 28577),…
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren Dos Tacos GmbH, geb. am 12.03.1992, Otto-von-Guericke-Str. 61, 39104 Magdeburg, Betrieb einer gastronomischen Einrichtung am derzeitigen Betriebssitz in der Otto-von-Guericke-Straße 61, 39104 Magdeburg, Johannes-R.-Becher-Str. 53, 39128 Magdeburg (AG Stendal, HRB 28577), vertr. d.: Kardo Farhad Mohammed Fatih Hwayzee, (1. OG), Martinstraße 10, 39104 Magdeburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 204/22 (361) - (02.10.2025)
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