Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DOST Health & Care GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hattinger Straße 987 a, 44879 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 19214
EUID
DER2201.HRB19214
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 1024/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dorothee Madsen
Adresse
Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum
Termine & Fristen
Antrag
21.12.2023
Eröffnung
15.02.2024 , 09:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit
16.02.2024
Forderungsanmeldefrist
03.04.2024
Prüfungstermin
15.05.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Pflegedienstleistungen im Bereich der Intensivpflege, die Tagespflege sowie der ambulante Pflegedienst. Darüber hinaus darf die Gesellschaft alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck zu dienen oder diesen zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Geschäftsführung oder Vertretung zu übernehmen oder derartige Unternehmen zu gründen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DOST Health & Care GmbH ist am 15.02.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 21.12.2023 von der Schuldnerin gestellt worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dorothee Madsen ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 03.04.2024. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 15.05.2024 statt. Am 16.02.2024 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1024/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19214 eingetragenen DOST Health & Care GmbH, Hattinger Str. 987 a, 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Slaby, Stornefranzstr. 36, …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1024/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19214 eingetragenen DOST Health & Care GmbH, Hattinger Str. 987 a, 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Slaby, Stornefranzstr. 36, 45259 Essen
ist am 16.02.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 1024/23
Amtsgericht Bochum, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1024/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19214 eingetragenen DOST Health & Care GmbH, Hattinger Str. 987 a, 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Slaby, Stornefranzstr. 36, 45259 Essen
Geschäftszweig…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 1024/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19214 eingetragenen DOST Health & Care GmbH, Hattinger Str. 987 a, 44879 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Slaby, Stornefranzstr. 36, 45259 Essen
Geschäftszweig: Erbringung von Pflegedienstleistungen im Bereich der Intensivpflege
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 15.02.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dorothee Madsen, Meinolphusstr. 10, 44789 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 15.05.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 17.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.25 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 1024/23
Bochum, 15.02.2024
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