Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DP-Nest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Heinrich-von-Stephan-Straße 17, 40764 Langenfeld
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 13885
EUID
DER1101.HRB13885
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 149/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Frank Graaf
Adresse
Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
22.09.2025
Berichtstermin
29.09.2025 , 11:30 Uhr
Prüfungstermin
29.09.2025 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Installations- und Heizungsunternehmens, der Handel mit Installationen und heizungstechnischen Geräten und Artikeln aller Art sowie die Ausführung von Fliesenlege- und Malerarbeiten, der Trockenausbau und das Verlegen von Bodenbelägen jeder Art und Elektroinstallation.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DP-Nest GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.09.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 22.0erm 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 29.09.2025 statt. Im Rahmen dieses Termins soll auch über die Zustimmung des Insolvenzverwalters zur Veräußerung des Geschäftsbetriebes an eine nahestehende Person beschlossen werden. Am 28.10.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 149/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 13885 eingetragenen DP-Nest GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 17, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 149/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 13885 eingetragenen DP-Nest GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 17, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon Pascheit,
ist am 17.07.2025, um 10:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Graaf, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
504 IN 149/25
Amtsgericht Düsseldorf, 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 149/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 13885 eingetragenen DP-Nest GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 17, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon Pascheit,
wird wegen Zahlungsunfähig…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 149/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 13885 eingetragenen DP-Nest GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 17, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon Pascheit,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Graaf, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 29.09.2025, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Vertrages über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen zu einem angemessenen Kaufpreis an eine nahestehende Person.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 149/25
Düsseldorf, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 149/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 13885 eingetragenen DP-Nest GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 17, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon Pascheit, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 149/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 13885 eingetragenen DP-Nest GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 17, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Simon Pascheit, und die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33495 eingetragene SEEM Beteiligungs GmbH,
ist am 28.10.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 149/25
Amtsgericht Düsseldorf, 28.10.2025
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