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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die Verwaltung von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPP Vermögensverwaltung GmbH ist eröffnet. Gegenwärtig wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Ein Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 17.04.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
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