Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DPT Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 14182
EUID
DEM1114.HRB14182
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 731/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Arno Wolf
Kanzlei
Wolf & Collegen
Adresse
Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg
Telefon
06172/17928-50
Termine & Fristen
Eröffnung
31.01.2025 , 11:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.02.2025
Widerspruchsfrist
21.03.2025
Besondere Gläubigerversammlung
12.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPT Verwaltungs GmbH ist am 31.01.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf bestellt worden. Im Rahmen des Verfahrens wurden Fristen zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bis zum 28.02.2025 sowie zur Einreichung von Widersprüchen und Anträgen bis zum 21.03.2025 festgesetzt. Für eine besondere Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO ist ein Termin im schriftlichen Verfahren auf den 12.12.2025 bestimmt. Gegenstand der Tagesordnung ist die Zustimmung zu einem Vergleich mit Herrn Darko Puskarevic über eine Zahlung von 100.000,00 Euro zur Abgeltung von Haftungsansprüchen aus § 15b InsO. Zudem wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs als Sonderinsolvenzverwalterin zur Prüfung einer Forderung der DP Trockenbau GmbH & Co. KG ernannt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 731/24 In dem Insolvenzverfahren DPT Verwaltungs GmbH, GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 14182), vertr. d.: Darko Puskarevic, Hermann-Mäckler-Ring 19, 60438 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO im schriftlichen Verfah…
8 IN 731/24 In dem Insolvenzverfahren DPT Verwaltungs GmbH, GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 14182), vertr. d.: Darko Puskarevic, Hermann-Mäckler-Ring 19, 60438 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 12.12.2025.
Tagesordnung:
Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- zum Abschluss eines Vergleichs mit Herrn Darko Puskarevic über die Zahlung von 100.000,00 Euro unter freier Bestimmung der Aufteilung des Betrages unter der Komplementärin und Kommanditistin zur Abgeltung von Haftungsansprüchen aus § 15b InsO.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge, Zustimmungserklärungen bzw. Eingaben zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt schriftlich bis zum oben aufgeführten Termin beim Insolvenzgericht einzureichen.
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge, Zustimmungen bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der besonderen Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der besonderen Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Hinweis:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. Dies ist vorliegend dann der Fall, wenn bis zu dem oben genannten Datum keine Schriftsätze von Gläubigern zu dem oben bezeichneten Tagesordnungspunkt eingehen.
Offenbach am Main, 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 731/24: Am 31.01.2025 um 11:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin DPT Verwaltungs GmbH, GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 14182), vertr. d.: Darko Puskarevic, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwa…
Geschäftsnummer: 8 IN 731/24: Am 31.01.2025 um 11:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin DPT Verwaltungs GmbH, GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 14182), vertr. d.: Darko Puskarevic, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 28.02.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 21.03.2025. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 21.03.2025 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 05.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
31.01.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 731/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DPT Verwaltungs GmbH, GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 14182),
vertreten durch: Darko Puskarevic, (Geschäftsführer),
wird heute um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren…
Amtsgericht Offenbach am Main
31.01.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 731/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
DPT Verwaltungs GmbH, GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 14182),
vertreten durch: Darko Puskarevic, (Geschäftsführer),
wird heute um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Arno Wolf, c/o Wolf & Collegen, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172/17928-50, Fax: 06172/17928-99.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 731/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPT Verwaltungs GmbH, GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 14182), vertr. d.: Darko Puskarevic, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwätin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, zur Sonderinsolvenzverwalter…
8 IN 731/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DPT Verwaltungs GmbH, GmbH, Buchenbusch 36, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 14182), vertr. d.: Darko Puskarevic, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwätin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, zur Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Arno Wolf als Insolvenzverwalter über das Vermögen DP Trockenbau GmbH & Co. KG (Az.: 8 IN 314/24) angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.03.2025
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