In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SoboTec Abdichtungs GmbH, zuletzt geschäftsansässig in Heidenrod, ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der verfügbare Massebestand beträgt 18.629,06 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 194.588,57 EUR zu berücksichtigen sind. Der Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 03.03.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Zudem sind Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Masse einzureichen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 254/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SoboTec Abdichtungs GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Herzbachstraße 22, 65321 Heidenrod (AG Wiesbaden , HRB 26347), vertr. d.: Florian Sobotta, als GF der SoboTec Abdichtungs GmbH, Hasenläufer 3, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zus…
10 IN 254/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SoboTec Abdichtungs GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Herzbachstraße 22, 65321 Heidenrod (AG Wiesbaden , HRB 26347), vertr. d.: Florian Sobotta, als GF der SoboTec Abdichtungs GmbH, Hasenläufer 3, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 03.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 254/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SoboTec Abdichtungs GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Herzbachstraße 22, 65321 Heidenrod (AG Wiesbaden , HRB 26347), vertr. d.: Florian Sobotta, als GF der SoboTec Abdichtungs GmbH, Hasenläufer 3, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslage…
10 IN 254/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SoboTec Abdichtungs GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Herzbachstraße 22, 65321 Heidenrod (AG Wiesbaden , HRB 26347), vertr. d.: Florian Sobotta, als GF der SoboTec Abdichtungs GmbH, Hasenläufer 3, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Dipl.-Betriebswirt Eric Maschmann, MASCHMANN Insolvenzmanagement PartG, Rheinstraße 3, 65307 Bad Schwalbach, Tel.: 06124 7067-0, Fax: 06124 7067-20, E-Mail: mail@maschmann.com, Internet: www.maschmann.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 22.717,94 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 254/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SoboTec Abdichtungs GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Herzbachstraße 22, 65321 Heidenrod (AG Wiesbaden , HRB 26347), vertr. d.: Florian Sobotta, als GF der SoboTec Abdichtungs GmbH, Hasenläufer 3, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung…
10 IN 254/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SoboTec Abdichtungs GmbH, zuletzt geschäftsansässig, Herzbachstraße 22, 65321 Heidenrod (AG Wiesbaden , HRB 26347), vertr. d.: Florian Sobotta, als GF der SoboTec Abdichtungs GmbH, Hasenläufer 3, 56355 Nastätten, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Dipl.-Betriebswirt Eric Maschmann, MASCHMANN Insolvenzmanagement PartG, Rheinstraße 3, 65307 Bad Schwalbach, Tel.: 06124 7067-0, Fax: 06124 7067-20, E-Mail: mail@maschmann.com, Internet: www.maschmann.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 18.629,06 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 194588,57 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 10.11.2025
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