Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Theisstraße 17, 49610 Quakenbrück
Handelsregister
Amtsgericht Osnabrück HRB 205467
EUID
DEP3313.HRB205467
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 80/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
29.01.2025 , 11:28 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.02.2025
Berichtstermin
22.04.2025
Masseunzulänglichkeit
05.11.2025
Prüfungstermin
19.01.2026
Einstellung
01.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung von Unternehmen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH ist am 29.01.2025 um 11:28 Uhr durch das Amtsgericht Bersenbrück eröffnet worden. Rechtsanwältin Caroline Stevens ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 25.02.2025. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, war der 22.04.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin für diese nachträglich angemeldeten Forderungen ist auf den 19.01.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH ist am 29.01.2025 um 11:28 Uhr eröffnet worden. Die Insolvenzeröffnungsbeschluss wurde vom Amtsgericht Bersenbrück ergangen. Rechtsanwältin Caroline Stevens ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH ist am 29.01.2025 um 11:28 Uhr eröffnet worden. Die Insolvenzeröffnungsbeschluss wurde vom Amtsgericht Bersenbrück ergangen. Rechtsanwältin Caroline Stevens ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 25.02.2025. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 22.04.2025. Am 05.11.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreichte (§ 208 InsO). Das Verfahren ist am 01.07.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 80/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205467), vertr. d.: Dr. Kai Bauche, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück, (Gesellschafter), hat die Insolvenzverwalterin am 05.11.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insol…
9 IN 80/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205467), vertr. d.: Dr. Kai Bauche, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück, (Gesellschafter), hat die Insolvenzverwalterin am 05.11.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bersenbrück, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 80/24: Über das Vermögen der Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205467), vertr. d.: Dr. Kai Bauche, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück, (Gesellschafter), ist am 29.01.2025 um 11:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwälti…
9 IN 80/24: Über das Vermögen der Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205467), vertr. d.: Dr. Kai Bauche, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück, (Gesellschafter), ist am 29.01.2025 um 11:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Caroline Stevens, Kanzlei Görg, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 32 26 490.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.02.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.02.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (22.04.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 31.01.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 80/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205467), vertr. d.: Dr. Kai Bauche, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderu…
9 IN 80/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205467), vertr. d.: Dr. Kai Bauche, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 26.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 80/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205467), vertr. d.: Dr. Kai Bauche, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück, (Gesellschafter), ist das Verfahren am 01.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichk…
9 IN 80/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Bauche Unternehmensberatung GmbH, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205467), vertr. d.: Dr. Kai Bauche, Theisstr. 17, 49610 Quakenbrück, (Gesellschafter), ist das Verfahren am 01.07.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 01.07.2026
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