Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRA 1828
EUID
DEM1305.HRA1828
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 1/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Zustimmung Schlussverteilung
18.02.2025
Schlusstermin
16.04.2025
Festsetzung Vergütung
24.04.2025
Aufhebung
20.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG, Immobilien, mit Sitz in Bad Hersfeld, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach bestellt. Der verfügbare Massebestand beträgt 51.904,82 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 310.653,64 EUR zu berücksichtigen sind. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag der 16.04.2025 ist. Das Verfahren ist am 20.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG, Immobilien, wurde am 20.05.2026 aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Bad Hersfeld am 18.02.2025 der Zustimmung zur Schlussverteilung beschlossen und den Schlusstermin auf den 16.04.2025 fe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG, Immobilien, wurde am 20.05.2026 aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Bad Hersfeld am 18.02.2025 der Zustimmung zur Schlussverteilung beschlossen und den Schlusstermin auf den 16.04.2025 festgelegt. Bis zu diesem Stichtag konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie Stellungnahmen zum Vergütungsantrag eingereicht werden. Der verfügbare Massebestand betrug 51.904,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 310.653,64 EUR zu berücksichtigen waren. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach wurden am 24.04.2025 festgesetzt; die Berechnungsmasse belief sich auf 65.139,57 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 1/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG, Immobilien, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1828), vertr. d.: 1. Dr. Mark Walter Englisch, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), 2. Ingo Hunneshagen, Wiese…
11 IN 1/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG, Immobilien, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1828), vertr. d.: 1. Dr. Mark Walter Englisch, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), 2. Ingo Hunneshagen, Wiesengrund 18, 36282 Hauneck, (Geschäftsführer), ist am 20.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 1/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG, Immobilien, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1828), vertr. d.: 1. Dr. Mark Walter Englisch, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), 2. Ingo Hunneshagen, Wi…
11 IN 1/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG, Immobilien, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1828), vertr. d.: 1. Dr. Mark Walter Englisch, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), 2. Ingo Hunneshagen, Wiesengrund 18, 36282 Hauneck, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 16.04.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Stellungnahmen zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 18.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 1/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG, Immobilien, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1828), vertr. d.: 1. Dr. Mark Walter Englisch, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), 2. Ingo Hunneshagen, Wi…
11 IN 1/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG, Immobilien, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1828), vertr. d.: 1. Dr. Mark Walter Englisch, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), 2. Ingo Hunneshagen, Wiesengrund 18, 36282 Hauneck, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Hersfeld zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 51.904,82 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 310.653,64 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 18.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 1/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG, Immobilien, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1828), vertr. d.: 1. Dr. Mark Walter Englisch, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), 2. Ingo Hunneshagen, Wi…
11 IN 1/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Englisch und Hunneshagen GmbH & Co. KG, Immobilien, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1828), vertr. d.: 1. Dr. Mark Walter Englisch, Wilhelm-Neuhaus-Straße 15, 36251 Bad Hersfeld, (Geschäftsführer), 2. Ingo Hunneshagen, Wiesengrund 18, 36282 Hauneck, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
XXX
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 06.01.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 65.139,57 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 3.953,59 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 65.139,57 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von XXX EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von XXX EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 17 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung XXX EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 24.04.2025
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