Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Global Marketing & Trade GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Höhenweg 30-32, 36179 Bebra-Breitenbach
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRA 1479
EUID
DEM1305.HRA1479
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 34/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einstellung
26.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Marketing & Trade GmbH & Co. KG ist am 26.05.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Der Schuldner ist die Global Marketing & Trade GmbH & Co. KG mit Sitz in Bebra. Vertreten wird die GmbH & Co. KG durch die GMT Verwaltungs-GmbH, deren Geschäftsführer Hans-Martin Abhau ist. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Bad Hersfeld. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 34/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Marketing & Trade GmbH & Co. KG, Höhenweg 30 - 32, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRA 1479), vertr. d.: 1. GMT Verwaltungs-GmbH, Höhenweg 30 - 32, 36179 Bebra, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hans-Martin Abhau, (Geschäftsführer),…
11 IN 34/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Marketing & Trade GmbH & Co. KG, Höhenweg 30 - 32, 36179 Bebra (AG Bad Hersfeld, HRA 1479), vertr. d.: 1. GMT Verwaltungs-GmbH, Höhenweg 30 - 32, 36179 Bebra, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hans-Martin Abhau, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 26.05.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 26.05.2026
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