Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dr. Galva GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Buschurweg 4, 76870 Kandel
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 33510
EUID
DET3304V.HRB33510
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 98/23
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
24.10.2023
Prüfungstermin
21.08.2024
Prüfungstermin
06.03.2025
Schlusstermin
02.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
- Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Import, Export, Groß- sowie Einzelhandel, insbesondere mit Beschichtungslösungen (chemische und elektrolytische Metallabscheidung sowie Konversionsschichten) einschließlich entsprechendem Zubehör, Edelmetallen und unedlen Metallen, Produktionsanlagen (Maschinenbau) und Chemikalien - Urformen, Umformen von Edelmetallen und unedlen Metallen - Beratung auf den genannten Gebieten. Jegliche Beratungstätigkeiten des Unternehmens beschränkt sich auf erlaubnisfrei durchführbare Beratung. Erlaubnispflichtige Beratung wie Steuer- oder Rechtsberatung wird nicht durchgeführt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Galva GmbH ist beim Amtsgericht Landau in der Pfalz anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Thomas Henning vertreten. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurden mehrere schriftliche Prüfungsverfahren angeordnet, wobei die jeweiligen Prüfungsstichtage der 21.08.2024, der 06.03.2025 und der 19.03.2026 waren. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann hat dem Gericht angezeigt, dass eine Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 28.203,18 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 134.793,91 EUR sind zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin auf den 02.04.2026 bestimmt. Dieser dient unter anderem der Überprüfung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Anhörung hinsichtlich nicht verwertbarer Gegenstände.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Galva GmbH ist am 24.10.2023 eröffnet worden. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Thomas Henning vertreten. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die jeweiligen Prüfungsstichtage der 21.0…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Galva GmbH ist am 24.10.2023 eröffnet worden. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Thomas Henning vertreten. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die jeweiligen Prüfungsstichtage der 21.08.2024, der 06.03.2025 und der 19.03.2026 sind. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass eine Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 28.203,18 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 134.793,91 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und den Schlusstermin zum 02.04.2026 bestimmt. Dieser dient unter anderem der Überprüfung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Anhörung hinsichtlich nicht verwertbarer Gegenstände.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Aktenzeichen: 3 IN 98/23
05.02.2026
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine G…
Aktenzeichen: 3 IN 98/23
05.02.2026
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wird auf XXXX EUR und der ihm zu erstattende Auslagenbetrag auf XXXX EUR, Zustellungsauslagen auf XXXX EUR sowie die zu erstattende Umsatzsteuer (19 %) auf XXXX EUR festgesetzt. Es wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Bisher entnommene Vorschüsse sind anzurechnen.
Gründe:
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt XXXX EUR. Ausgehend von dieser Berechnungsgrundlage ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von XXXX EUR. Die Regelvergütung ist im vorliegenden Verfahren angemessen. Anhaltspunkte für ein Zurückbleiben hinter diesem Regelsatz im Rahmen des § 3 Abs. 2 InsVV ergeben sich keine. Es wurden keine Tätigkeiten an Dritte delegiert.
Für die Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Abs. 3 InsO wurden die Kosten gemäß Nummer 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz in Höhe von XXXX EUR je Zustellung festgesetzt (§ 4 Abs. 2 Satz 2 InsVV).
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV unter Berücksichtigung der Laufzeit des Verfahrens.
Die Erstattung der Umsatzsteuer ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Gemäß § 64 Abs. 2 S.2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Landau in der Pfalz eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 98/23
05.02.2026
In dem Insolvenzverfahren
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz besc…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 98/23
05.02.2026
In dem Insolvenzverfahren
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 19.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Rechtspfleger
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 98/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510), vertr. d.: Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des A…
3 IN 98/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510), vertr. d.: Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landau in der Pfalz zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, in Kanzlei Brinkmann & Partner, Augustaanlage 62 - 64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-4329280, Fax: 0621-43292827 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 28.203,18 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 134.793,91 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 98/23
05.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
1. Gemäß § 196 Abs. 2 …
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 98/23
05.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
1. Gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Es wird gemäß §§ 5 Abs. 2, 197 InsO im schriftlichen Verfahren
S c h l u s s t e r m i n zum 02.04.2026 bestimmt.
Er dient zur:
a.) Überprüfung der gelegten Schlussrechnung des Insolvenzverwalters (§ 66 InsO),
b.) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis (§ 188 InsO),
c.) Anhörung hinsichtlich der nicht verwertbaren Gegenstände.
d.) Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen.
Schlussrechnung einschließlich Kostennote des Insolvenzverwalters und Schlussverzeichnis können beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Landau in der Pfalz eingesehen werden.
Weiterhin können zu a.) - c.) bis zum vorgenannten Zeitpunkt schriftlich Einwendungen erhoben und Stellungnahmen abgegeben werden. Falls bis zum Schlusstermin die Klagefrist des § 189 InsO noch nicht abgelaufen ist, verlängert sich die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis (Buchst. b) um den entsprechenden Zeitraum.
2. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wird auf xxx EUR und der ihm zu erstattende Auslagenbetrag auf xxx EUR, Zustellungsauslagen auf xxx EUR sowie die zu erstattende Umsatzsteuer (19 %) auf xxx EUR festgesetzt. Es wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Bisher entnommene Vorschüsse sind anzurechnen.
Gründe:
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese beträgt xxx EUR. Ausgehend von dieser Berechnungsgrundlage ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR. Die Regelvergütung ist im vorliegenden Verfahren angemessen. Anhaltspunkte für ein Zurückbleiben hinter diesem Regelsatz im Rahmen des § 3 Abs. 2 InsVV ergeben sich keine. Es wurden keine Tätigkeiten an Dritte delegiert.
Für die Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Abs. 3 InsO wurden die Kosten gemäß Nummer 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz in Höhe von 3,50 EUR je Zustellung festgesetzt (§ 4 Abs. 2 Satz 2 InsVV).
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV unter Berücksichtigung der Laufzeit des Verfahrens.
Die Erstattung der Umsatzsteuer ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist die befristete Erinnerung zulässig. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden
Rechtspfleger
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 98/23
24.07.2024
In dem Insolvenzverfahren
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz besc…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 98/23
24.07.2024
In dem Insolvenzverfahren
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 21.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 98/23
06.02.2025
In dem Insolvenzverfahren
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz besc…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 98/23
06.02.2025
In dem Insolvenzverfahren
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 06.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 98/23
29.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
wird gemäß § 9 InsVV g…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 98/23
29.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Dr. Galva GmbH, Buschurweg 4, 76870 Kandel (AG Landau in der Pfalz, HRB 33510),
vertreten durch:
Thomas Henning, Jungholzstr. 7 a, 76726 Germersheim, (Geschäftsführer),
wird gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, in Kanzlei Brinkmann & Partner, Augustaanlage 62 - 64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-4329280, Fax: 0621-43292827
aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer i. H. v.
xxx EUR
(i. W.: xxx EUR)
entnimmt.
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 24.07.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde am 24.10.2023 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.
Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 24.07.2024 erstellten fiktiven Vergütungsberechnung. Hierbei wurde sodann nochmals ein geringerer Betrag zur Festsetzung beantragt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
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