Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dr. Jalyschko Biofert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 202993
EUID
DEP1103.HRB202993
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 20/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. Tobias Hartwig
Kanzlei
Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Museumstr. 5, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/61287200
Termine & Fristen
Stichtag zur Stellungnahme
29.10.2025
Schlusstermin
16.01.2026
Aufhebung
23.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Produktion und Handel von biologisch-organischem Düngemittel und selbständigen Bodenschichter sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Jalyschko Biofert GmbH ist die Schlussverteilung erfolgt. Zuvor wurde am 16.01.2026 ein Schlusstermin bestimmt, zu dem die Zustimmung zur Schlussverteilung gemäß § 196 InsO erteilt worden war. Der Insolvenzverwalter Tobias Hartwig hatte zuvor den Massebestand mit 0,00 EUR sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 1.600,00 EUR angezeigt. Ein Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag wurde auf den 29.10.2025 festgelegt. Das Verfahren ist am 23.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Jalyschko Biofert GmbH, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202993), vertr. d.: Dr. Alexej Jalyschko, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 23.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilen…
32 IN 20/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Jalyschko Biofert GmbH, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202993), vertr. d.: Dr. Alexej Jalyschko, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 23.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Jalyschko Biofert GmbH, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202993), vertr. d.: Dr. Alexej Jalyschko, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und …
32 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Jalyschko Biofert GmbH, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202993), vertr. d.: Dr. Alexej Jalyschko, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 29.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Jalyschko Biofert GmbH, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202993), vertr. d.: Dr. Alexej Jalyschko, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der G…
32 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Jalyschko Biofert GmbH, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202993), vertr. d.: Dr. Alexej Jalyschko, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. -, Schultze und Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/61287200, Fax: 0531/6128720100 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.600,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Jalyschko Biofert GmbH, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202993), vertr. d.: Dr. Alexej Jalyschko, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 I…
32 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Jalyschko Biofert GmbH, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202993), vertr. d.: Dr. Alexej Jalyschko, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 16.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Jalyschko Biofert GmbH, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202993), vertr. d.: Dr. Alexej Jalyschko, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Tobias Hartwig -Dipl.…
32 IN 20/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Jalyschko Biofert GmbH, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 202993), vertr. d.: Dr. Alexej Jalyschko, Daniel-Köppel-Weg 16, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Tobias Hartwig -Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), MBA. - festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 4.502,28 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 17.11.2025
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