Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Dachdecker- und Holzbauarbeiten, sowie der Bauklempnerei, sowie der Handel mit dafür notwendigen Materialien.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Dach & Fassade
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Ausführung von Dachdecker-, Holzbau- und Bauklempnerarbeiten sowie Handel mit Materialien
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Liquidatorin Sandra Keiber hat die Zustimmung zur Schlussverteilung beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Goslar vom 16.03.2026 erteilt wurde. Der Stichtag für die Schlussverteilung ist der 15.05.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Karow sind festgesetzt worden; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.961,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen. Ein Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag ist auf den 05.03.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt) ist am 18.11.2024 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Goslar eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Anja Karow bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 20.01.2025. Der Sticht…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt) ist am 18.11.2024 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Goslar eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Anja Karow bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 20.01.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, war der 12.02.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Ein Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag ist auf den 05.03.2026 bestimmt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 15.05.2026. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits mit Beschluss vom 16.03.2026 erteilt worden. Bis zum 15.05.2026 können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt) ist am 18.11.2024 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Goslar eröffnet worden. Rechtsanwältin Anja Karow ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 20.01.2025, der Stichtag für den …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt) ist am 18.11.2024 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Goslar eröffnet worden. Rechtsanwältin Anja Karow ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 20.01.2025, der Stichtag für den Prüfungstermin war der 12.02.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt und ein Termin zur Anhörung über den Vergütungsantrag auf den 05.03.2026 bestimmt. Der verfügbare Massebestand betrug 6.961,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, wobei der Stichtag für den Schlusstermin auf den 15.05.2026 festgelegt wurde. Das Verfahren ist am 03.08.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 38/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
St…
33 IN 38/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 15.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 38/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Karow fe…
33 IN 38/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Karow festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 7.000,00 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 38/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäfts…
33 IN 38/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Karow, (Züchnerturm), Braunschweiger Str. 15 A, 38723 Seesen, Tel.: 05381/98974-0, Fax: 05381/98974-44 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 6.961,30 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 0,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 38/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Inso…
33 IN 38/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 05.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 38/24: Über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), ist am 18.11.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin…
33 IN 38/24: Über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), ist am 18.11.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Anja Karow, (Züchnerturm), Braunschweiger Str. 15 A, 38723 Seesen, Tel.: 05381/98974-0, Fax: 05381/98974-44.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.01.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.02.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.01.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (12.02.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 19.11.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 38/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), ist am 03.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen…
33 IN 38/24: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dachdecker Hense UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 19, 38640 Goslar (AG Braunschweig, HRB 208088), vertr. d.: Sandra Keiber, Forststraße 19, 38640 Goslar, (Liquidatorin), ist am 03.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 03.08.2026
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