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Insolvenzprofil
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die für die Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. mit § 57 Abs. 3. StBerG; insbesondere die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, die betriebswirtschaftliche Beratung und die gutachtliche und treuhänderische Tätigkeit.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Mühling + Collegen Steuerberatungsgesellschaft mbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim, das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Mosbach. Der Verfahrenspfleger ist Rechtsanwalt Martin Hess. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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