Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dr. Schneider EMS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Industriestraße 11, 96317 Kronach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Coburg HRB 6405
EUID
DED4401V.HRB6405
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 180/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon
+49(911)9512850
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
11.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb elektronischer Bauteile, sowie der Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Schneider EMS GmbH ist beim Amtsgericht Coburg anhängig (Aktenzeichen IN 180/22). Der Sonderinsolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann, wurde mit der abschließenden Prüfung von Forderungen beauftragt, die ursprünglich im Verfahren über das Vermögen der Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH angemeldet wurden. Dieses Aufgabengebiet wurde später dahingehend ergänzt, dass nun auch Forderungen aus den Verfahren über das Vermögen der Dr. Schneider Holding GmbH und der Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH zu prüfen sind. Im Bereich seiner Zuständigkeit führt er allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Parallel dazu erfolgt im laufenden Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten bis zum 11.09.2026 Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; nicht angefochtene Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 180/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Schneider EMS GmbH, Industriestraße 11, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Si…
IN 180/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Schneider EMS GmbH, Industriestraße 11, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
|
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Herrn Rechtsanwalt Joachim Exner als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH, AZ: IN 178/22, angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 180/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Schneider EMS GmbH, Industriestraße 11, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Si…
IN 180/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Schneider EMS GmbH, Industriestraße 11, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 14.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 180/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Schneider EMS GmbH, Industriestraße 11, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Si…
IN 180/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. Schneider EMS GmbH, Industriestraße 11, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführer Mornhart Malte und Stadelmann Thomas
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 6405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Im Zollhafen 18, 50678 Köln
|
Der Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 14.08.2026, wonach Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt wurde, wird hinsichtlich des dort gefassten Aufgabengebietes wie folgt ergänzt:
.....
2. Sein Aufgabengebiet umfasst:
die abschließende Prüfung der von Herrn Rechtsanwalt Joachim Exner als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dr. Schneider Holding GmbH sowie über das Vermögen d. Dr. Franz Schneider Verwaltungs GmbH angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
|
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 18.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.