Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DREEMS e-mobilities GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hanomaghof 2, 30449 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 227710
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2305.HRB227710
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
IN 615/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert
Adresse
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Telefon
0511 626287-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.11.2024 , 13:07 Uhr
Anordnung Verfügungsverbot
05.12.2024 , 14:18 Uhr
Masseunzulänglichkeit angezeigt
29.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Import und Export von, der Erwerb und die Produktion von, der Handel mit und Verkauf und Vertrieb von und die Vermietung und Reperatur von Waren aller Art, insbesondere von elektroangetriebenen Fahrzeugen, jeweils soweit hierzu keine gesonderte behördliche Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Nebenbranche
Automotive & Kfz
Geschäftstätigkeit
Import, Export, Handel und Vertrieb von Waren, insbesondere elektroangetriebenen Fahrzeugen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREEMS e-mobilities GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Karl-Heinz Riggers hat am 29.01.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREEMS e-mobilities GmbH ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Am 14.11.2024 wurde im Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert zum Insolvenzverwalter bestellt. Ein allgemeines Verfügungsverbot trat…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREEMS e-mobilities GmbH ist beim Amtsgericht Hannover anhängig. Am 14.11.2024 wurde im Insolvenzantragsverfahren die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert zum Insolvenzverwalter bestellt. Ein allgemeines Verfügungsverbot trat am 05.12.2024 in Kraft. Am 29.01.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 615/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREEMS e-mobilities GmbH, Hanomaghof 2, 30449 Hannover (AG Hannover, HRB 227710), vertr. d.: Karl-Heinz Riggers, Ringstraße 4, 82110 Germering, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 29.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzma…
902 IN 615/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DREEMS e-mobilities GmbH, Hanomaghof 2, 30449 Hannover (AG Hannover, HRB 227710), vertr. d.: Karl-Heinz Riggers, Ringstraße 4, 82110 Germering, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 29.01.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 30.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 615/24 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DREEMS e-mobilities GmbH, Hanomaghof 2, 30449 Hannover (AG Hannover, HRB 227710), vertr. d.: Karl-Heinz Riggers, Ringstraße 4, 82110 Germering, (Geschäftsführer), ist am 14.11.2024 um 13:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antrag…
902 IN 615/24 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DREEMS e-mobilities GmbH, Hanomaghof 2, 30449 Hannover (AG Hannover, HRB 227710), vertr. d.: Karl-Heinz Riggers, Ringstraße 4, 82110 Germering, (Geschäftsführer), ist am 14.11.2024 um 13:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.11.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 615/24 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DREEMS e-mobilities GmbH, Hanomaghof 2, 30449 Hannover (AG Hannover, HRB 227710), vertr. d.: Karl-Heinz Riggers, Ringstraße 4, 82110 Germering, (Geschäftsführer), ist am 05.12.2024 um 14:18 ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.
Di…
902 IN 615/24 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DREEMS e-mobilities GmbH, Hanomaghof 2, 30449 Hannover (AG Hannover, HRB 227710), vertr. d.: Karl-Heinz Riggers, Ringstraße 4, 82110 Germering, (Geschäftsführer), ist am 05.12.2024 um 14:18 ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 05.12.2024
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