Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Kirchdorfer Straße 83, 86825 Bad Wörishofen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRA 5639
EUID
DED2505V.HRA5639
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 134/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Saam Robert
Adresse
Eberhardstraße 2, 87435 Kempten
Telefon
+49(831)9607420
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.07.2026 , 14:00 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.10.2026
Widerspruchsfrist
24.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Memmingen hat am 15.07.2026 über das eigene Vermögen der dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet und zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Saam bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt bzw. einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden Befugnisse zur Kassenführung, Eröffnung eines Sonderkontos, Eingehung von Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen und Vorfinanzierung von Insolvenzgeld übertragen. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG ist am 01.09.2026 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 15.07.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Robert Saam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG ist am 01.09.2026 um 10:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 15.07.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Robert Saam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Robert Saam als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.10.2026 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Beteiligte können bis zum 24.11.2026 den Forderungsanmeldungen widersprechen. Anträge für Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Verwalters oder die Einsetzung eines Gläubigerausschusses müssen bis zum 13.10.2026 gestellt werden, um das schriftliche Verfahren zu widerrufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 134/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG, Kirchdorfer Straße 83, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dreer Holzbearbeitunggesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dreer Bernd
Registergericht…
1 IN 134/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG, Kirchdorfer Straße 83, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dreer Holzbearbeitunggesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dreer Bernd
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 5639
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sonntag & Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Schertlinstraße 23, 86159 Augsburg, Gz.: 50275/200293
Geschäftszweig: Bearbeitung von Holzwerkstoffen und Kunststoffen für eigene und fremde Rechnung sowie der Handel mit Holzelementen und Kunststoffteilen jeglicher Art
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 15.07.2026 um 14:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Robert Saam, Eberhardstraße 2, 87435 Kempten, Telefon: +49(831)9607420, Telefax: +49(831)96074219, Email: info@saam-ra.de.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Es wird gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Gem. § 21 Abs. 2 InsO werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter folgende Befugnisse übertragen:
- Kassenführung;
- Eröffnung eines sog. „Insolvenzverwalter-Sonderkontos“
- Eingehung von Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse gegenüber Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon, Internet);
- Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer; weiter wird er zu der damit verbundenen Eingehung von Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse ermächtigt.
- Sanierungsbemühungen
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs.1 S. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, den Beschluss an die Drittschuldner zuzustellen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 134/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG, Kirchdorfer Straße 83, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dreer Holzbearbeitunggesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dreer Bernd
Registergericht…
1 IN 134/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG, Kirchdorfer Straße 83, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dreer Holzbearbeitunggesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dreer Bernd
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 5639
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sonntag & Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Schertlinstraße 23, 86159 Augsburg, Gz.: 50275/200293
Geschäftszweig: Bearbeitung von Holzwerkstoffen und Kunststoffen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.09.2026 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Saam Robert
Eberhardstraße 2, 87435 Kempten
Telefon: +49(831)9607420
Telefax: +49(831)96074219
Email: info@saam-ra.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 13.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 13.07.2026 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 01.09.2026
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