Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRA 5639
EUID
DED2505V.HRA5639
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 134/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Saam
Adresse
Eberhardstraße 2, 87435 Kempten
Telefon
+49(831)9607420
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.07.2026 , 14:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Memmingen hat am 15.07.2026 über das eigene Vermögen der dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet und zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Robert Saam bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt bzw. einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden Befugnisse zur Kassenführung, Eröffnung eines Sonderkontos, Eingehung von Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen und Vorfinanzierung von Insolvenzgeld übertragen. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 134/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG, Kirchdorfer Straße 83, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dreer Holzbearbeitunggesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dreer Bernd
Registergericht…
1 IN 134/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
dreer CNC-Holzbearbeitung GmbH & Co. KG, Kirchdorfer Straße 83, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Dreer Holzbearbeitunggesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dreer Bernd
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 5639
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Sonntag & Partner, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Schertlinstraße 23, 86159 Augsburg, Gz.: 50275/200293
Geschäftszweig: Bearbeitung von Holzwerkstoffen und Kunststoffen für eigene und fremde Rechnung sowie der Handel mit Holzelementen und Kunststoffteilen jeglicher Art
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 15.07.2026 um 14:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Robert Saam, Eberhardstraße 2, 87435 Kempten, Telefon: +49(831)9607420, Telefax: +49(831)96074219, Email: info@saam-ra.de.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Es wird gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
Gem. § 21 Abs. 2 InsO werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter folgende Befugnisse übertragen:
- Kassenführung;
- Eröffnung eines sog. „Insolvenzverwalter-Sonderkontos“
- Eingehung von Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse gegenüber Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon, Internet);
- Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer; weiter wird er zu der damit verbundenen Eingehung von Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse ermächtigt.
- Sanierungsbemühungen
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs.1 S. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, den Beschluss an die Drittschuldner zuzustellen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 15.07.2026
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