Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Drei Plus Agentur für Messebau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Allingerstraße 8 c, 94474 Vilshofen an der Donau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Passau HRB 10228
EUID
DED2803V.HRB10228
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Passau
Aktenzeichen
IN 256/21
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Silke Werts
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
15.06.2026
Widerspruchsfrist
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung und Realisierung von temporären Bauten im Messe- und Eventbereich einschließlich aller hierzu dienlicher Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Drei Plus Agentur für Messebau GmbH ist die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silke Werts bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Anträge auf Festsetzung der Vergütung und der Auslagen bearbeitet. Ein Antrag vom 30.12.2024, welcher Zuschläge für Betriebsfortführung, Insolvenzgeldvorfinanzierung und sonstige Erschwernisse umfasste, wurde am 30.04.2025 beschlossen. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.06.2026 erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Beteiligten bis zum 10.007.2026 Gelegenheit zum Widerspruch haben. Ein weiterer Antrag der Insolvenzverwalterin vom 04.12.2025 über eine Erhöhung der Regelvergütung um 30 % ist Gegenstand des Verfahrens.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 256/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drei Plus Agentur für Messebau GmbH, Allingerstraße 8 c, 94474 Vilshofen an der Donau, vertreten durch die Geschäftsführerin Blazejewicz Maria Magdalena
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 10228
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Recht…
IN 256/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drei Plus Agentur für Messebau GmbH, Allingerstraße 8 c, 94474 Vilshofen an der Donau, vertreten durch die Geschäftsführerin Blazejewicz Maria Magdalena
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 10228
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding, Gz.: ---
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silke Werts, Dr.-Ernst-Derra-Straße 4, 94036 Passau, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 30.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 207.389,33 EUR auszugehen. Bei diesem Wert sind Absonderungsrechte in Höhe von 124.476,05 € nicht berücksichtigt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 60 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 30.12.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 60 % gerechtfertigt.
Der Betrieb der Schuldnerin wurde während eines Zeitraums von ca. 2,5 Monaten fortgeführt. Bei der Schuldnerin handelte es sich um ein Unternehmen mit 16 Arbeitnehmern.
Die Betriebsfortführung erforderte wegen des regelmäßigen Wareneinkaufs, der Produktionsvorgänge und des Forderungseinzugs eine regelmäßige, intensive und fast tägliche Abstimmung mit der Geschäftsleitung und war daher sehr aufwändig.
Es fanden mehrere Betriebsversammlungen statt, für insgesamt 16 Arbeitnehmer wurde eine Insolvenzgeldvorfinanzierung aufgesetzt.
Im Hinblick auf den Forderungseinzug und auf die übertragende Sanierung wurden die Sicherungsrechte Dritter bereits einer kursorischen Prüfung unterzogen und begonnen, die Zahlungseingänge zu sortieren und zu sichern.
Die Verwalterin beantragt einen Zuschlag von 30 % für die Betriebsfortführung, einen Zuschlag von 15 % für die Insolvenzgeldvorfinanzierung und einen Zuschlag von 15 % für die sonstigen Erschwernisse, wie Sicherungsrechte, Arbeitnehmerangelegenheiten und Vorbereitung der übertragenden Sanierung.
Im Ergebnis führen die beantragten Zuschläge zu einer angemessenen Vergütung für die überdurchschnittlich aufwändige Tätigkeit der Verwalterin im Insolvenzeröffnungsverfahren.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die beantragte Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR war festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 256/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drei Plus Agentur für Messebau GmbH, Allingerstraße 8 c, 94474 Vilshofen an der Donau, vertreten durch die Geschäftsführerin Blazejewicz Maria Magdalena
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 10228
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Recht…
IN 256/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drei Plus Agentur für Messebau GmbH, Allingerstraße 8 c, 94474 Vilshofen an der Donau, vertreten durch die Geschäftsführerin Blazejewicz Maria Magdalena
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 10228
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding, Gz.: ---
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1. Die Prüfung der bis 15.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 41 - 46 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 256/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drei Plus Agentur für Messebau GmbH, Allingerstraße 8 c, 94474 Vilshofen an der Donau, vertreten durch die Geschäftsführerin Blazejewicz Maria Magdalena
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 10228
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Recht…
IN 256/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drei Plus Agentur für Messebau GmbH, Allingerstraße 8 c, 94474 Vilshofen an der Donau, vertreten durch die Geschäftsführerin Blazejewicz Maria Magdalena
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 10228
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding, Gz.: ---
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hat die Insolvenzverwalterin am 04.12.2025 die Festsetzung ihrer Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 30 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 10.07.2026 gegeben.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 15.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 256/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drei Plus Agentur für Messebau GmbH, Allingerstraße 8 c, 94474 Vilshofen an der Donau, vertreten durch die Geschäftsführerin Blazejewicz Maria Magdalena
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 10228
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Recht…
IN 256/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drei Plus Agentur für Messebau GmbH, Allingerstraße 8 c, 94474 Vilshofen an der Donau, vertreten durch die Geschäftsführerin Blazejewicz Maria Magdalena
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 10228
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Lankes Rosemarie, Gartenstraße 4, 93495 Weiding, Gz.: ---
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hat die vorläufige Insolvenzverwalterin am 30.12.2024 die Festsetzung ihrer Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 60 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 17.04.2025 gegeben.
Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 28.03.2025
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