Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gourmetback GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Münchberger Straße 1, 93057 Regensburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRB 14792
EUID
DED3410V.HRB14792
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 4/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Beschlussdatum
07.05.2025
Fristende Einwendungen
18.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Verkauf von bezogenen Bäckerei- und Konditoreiwaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gourmetback GmbH ist eröffnet. Der Schuldnerin steht ein Forderungsbetrag von 1.906.311,38 EUR gegenüber. Für die festgestellten Forderungen steht ein Betrag von 364.492,31 EUR zur Verteilung zur Verfügung, abzüglich Gerichtskosten und der Vergütung sowie Auslagen des Insolvenzverwalters. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Beteiligte erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 18.06.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Vermögensgegenstände einzureichen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Vorrangig sind die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, wurden festgesetzt. Bei der Festsetzung der Vergütung war von einem Vermögenswert in Höhe von 998.811,49 EUR auszugehen. Der Insolvenzverwalter beantragte eine Erhöhung des Regelsatzes um 99,7 %, was unter Berücksichtigung der Betriebsfortführung für zwei Monate mit 65 Arbeitnehmern, umfangreicher Sanierungsbemühungen und erheblicher Arbeitsersparnis durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter als gerechtfertigt erachtet wurde. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung oder sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gourmetback GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Regensburg. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.906.311,38 EUR steht ein Betrag von 364.492,31 EUR zur Verteilung abzüglich Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters zur Verfügung.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gourmetback GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Regensburg. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.906.311,38 EUR steht ein Betrag von 364.492,31 EUR zur Verteilung abzüglich Gerichtskosten und Vergütung des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis einschließlich 18.06.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände einzureichen. Die Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Vorrangig sind die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner wurden festgesetzt, wobei eine Erhöhung des Regelsatzes um 99,7 % aufgrund der Betriebsfortführung und umfangreicher Sanierungsbemühungen sowie eines Abschlags für die Tätigkeit eines vorläufigen Verwalters berücksichtigt wurde. Die Vergütung beträgt insgesamt den in der Festsetzung genannten Endbetrag nach Abzug des Vorschusses. Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 4/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmetback GmbH, Münchberger Straße 1, 93057 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siekiera Dawid
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14792
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.906.3…
2 IN 4/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmetback GmbH, Münchberger Straße 1, 93057 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siekiera Dawid
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14792
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.906.311,38 EUR steht ein Betrag von 364.492,31 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 4/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmetback GmbH, Münchberger Straße 1, 93057 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siekiera Dawid
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14792
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO…
2 IN 4/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmetback GmbH, Münchberger Straße 1, 93057 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siekiera Dawid
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14792
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.06.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 4/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmetback GmbH, Münchberger Straße 1, 93057 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siekiera Dawid
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14792
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Ins…
2 IN 4/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmetback GmbH, Münchberger Straße 1, 93057 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siekiera Dawid
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14792
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 998.811,49 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 99,7 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 13.04.2025 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für zwei Monate mit 65 Arbeitnehmern: Es war möglich, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und somit einen Zusammenbruch des Unternehmens abzuwenden. Es wurden umfangreiche Verkaufsverhandlungen mit einigen Interessenten geführt. Es waren 59 potentielle Interessenten vorhanden. Es gab im weiteren Verlauf einigen Klärungsbedarf u.a. wegen der Betriebsimmobilie. Letztendlich kam es jedoch zu keinem Verkauf. Nach Vergleichsberechnung aufgrund Mehrung der Insolvenzmasse durch die Betriebsfortführung wird hier ein Zuschlag von 29,7 % für angemessen erachtet.
- umfangreiche Sanierungsbemühungen: Es wurden umfangreiche Verkaufsverhandlungen mit einigen Interessenten geführt. Es waren 59 potentielle Interessenten vorhanden. Es gab im weiteren Verlauf einigen Klärungsbedarf u.a. wegen der Betriebsimmobilie. Letztendlich kam es jedoch zu keinem Verkauf. Die Sanierungsbemühungen waren seitens des Insolvenzverwalters sehr umfangreich, weshalb hier ein Zuschlag in Höhe von 75 % bewilligt wird. Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Es wird ein Abschlag von 5 % angesetzt.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 99,7 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 4/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmetback GmbH, Münchberger Straße 1, 93057 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siekiera Dawid
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14792
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlic…
2 IN 4/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gourmetback GmbH, Münchberger Straße 1, 93057 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Siekiera Dawid
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14792
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.10.2024
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