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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dreiländereck Digital Health GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, das für die Beschlussfassung zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Lörrach. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Zustimmung zum Vergleich vom 24.07.2026 gestellt. Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 25.09.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.
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