Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Drippy Donuts GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 215760
EUID
DEF1103R.HRB215760
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36d IN 119/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
25.06.2025
Widerspruchsfrist
16.07.2025
Beschluss Vergütungsfestsetzung
19.05.2026
Forderungsanmeldefrist
19.05.2026
Widerspruchsfrist
09.06.2026
Schlusstermin
23.07.2026
Einwendungsfrist
17.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Drippy Donuts GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Tomás Damian Pardos, ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Am 25.06.2025 hat das Gericht die Prüfung der bis zu diesem Datum nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 13, 14) im schriftlichen Verfahren beschlossen. Die Frist zur Erhebung von Widersprüchen gegen diese Forderungsanmeldungen endet am 16.07.2025. Nach Ablauf dieser Frist gelten nicht widersprochene Forderungen als festgestellt. Am 19.05.2026 wurde ein weiterer Beschluss zur Prüfung der bis dahin nachträglich angemeldeten Forderungen (Tabellenblattnummer 15) ergangen, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 09.06.2026 läuft. Zudem wurde am 19.05.2026 die Regelvergütung der Insolvenzverwalterin sowie Auslagen auf Basis eines Vermögenswerts in Höhe von 8.193,42 Euro nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung und -feststellung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Drippy Donuts GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 25.06.2025 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 16.07.2025 bestand. Am 19.05.2026 wurde die Regelvergütung der Inso…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Drippy Donuts GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 25.06.2025 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 16.07.2025 bestand. Am 19.05.2026 wurde die Regelvergütung der Insolvenzverwalterin sowie deren Auslagen auf Basis eines Vermögenswerts von 8.193,42 Euro nebst Umsatzsteuer festgesetzt. Im weiteren Verlauf hat das Gericht am 23.07.2026 den Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Einlegung von Einwendungen endete am 17.09.2026. Es wurde die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Für das Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 59.971,85 Euro berücksichtigt worden, denen ein Massebestand von 7.088,25 Euro gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 119/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 215760 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am …
36d IN 119/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 215760 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19.05.2026 beschlossen:
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen ab der elften Zustellung der Insolvenzverwalterin wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 8.193,42 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 119/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 215760 B
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 19.05.2026 …
36d IN 119/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 215760 B
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 19.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 119/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 215760
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25.0…
36d IN 119/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 215760
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25.06.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 25.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13,14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 119/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 215760 B
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusster…
36d IN 119/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 215760 B
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.09.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 59.971,85 EURO zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 7.088,25 EURO gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36d IN 119/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 215760 B
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Für die festgestellten Forderungen…
36d IN 119/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Drippy Donuts GmbH, Pestalozzistraße 101, 10625 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Tomás Damian Pardos,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 215760 B
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 59.971,85 EURO steht ein Betrag von 7.088,25 EURO zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2026
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