Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO), die Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie der Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung (§ 52 Abs. 2 Nr. 12 AO) sowie die selbstlose Unterstützung des in § 53 der Abgabenordnung ("AO") genannten Personenkreises. Dieser Zweck wird insbesondere durch a) Betrieb von Einrichtungen zur ambulanten, stationären und teilstationären Pflege, Versorgung, Verpflegung und ggf. Unterbringung von alten und pflegebedürftigen Menschen, b) Durchführung von Maßnahmen zur Bildung, Beratung und Unterstützung in den Bereichen Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gesundheitsförderung und -vorsorge, c) planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO gemäß der "Aufstellung der Kooperationsleistungen gemäß § 2 Abs. (2) Buchstabe c)", die Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages und als Anlage 1 beigefügt ist sowie d) Zuwendung von Mitteln an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke sowie die Beschaffung solcher Mittel zur Weitergabe gemäß § 58 Nr. 1 AO verwirklicht. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchzuführen, die dem Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar dienen. Insbesondere kann sie Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder gründen und sich im Inland an solchen Unternehmen beteiligen und Kooperations- und Unternehmensverträge abschließen. Die Gesellschaft darf mit Zustimmung des Deutsches Rotes Kreuz e.V., des Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Nordrhein e.V. sowie des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Städteregion Aachen e.V. Beteiligungen an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art unterhalten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DRK Gesundheitsdienste Städteregion Aachen gGmbH ist am 01.04.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Das Verfahren wird in Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters durchgeführt. Der Antrag auf Eröffnung ist am 05.01.2026 bei Gericht eingegangen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 28.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist am 24.06.2026 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Aachen angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über den Verkauf der Tagespflegeeinrichtungen sowie die Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsbereichs Betriebliches Gesundheitsmanagement an die Henry Solutions GmbH i.G. beschlossen. Sollte keine Beschlussfähigkeit vorliegen, gilt die Zustimmung zu diesen Rechtshandlungen als erteilt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.