Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Farhat UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Pontstraße 40-42, 52062 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 23299
EUID
DER3101.HRB23299
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 85/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz
Adresse
Pascalstr. 12-14, 52076 Aachen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.07.2025 , 11:33 Uhr
Eröffnung
01.10.2025 , 09:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.11.2025
Berichtstermin
18.12.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
18.12.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Imbisses sowie die Erbringung gastronomischer Leistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Farhat UG (haftungsbeschränkt) wurde am 01.10.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 18.07.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin vom 25.04.2025. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Herr Garmatz ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 18.12.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt. Am 01.04.2026 ging die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23299 eingetragenen Farhat UG (haftungsbeschränkt), Pontstraße 40-42, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zarah Farhat,
ist am 01.04.2026 bei Gerich…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 85/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23299 eingetragenen Farhat UG (haftungsbeschränkt), Pontstraße 40-42, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zarah Farhat,
ist am 01.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
92 IN 85/25
Amtsgericht Aachen, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 85/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23299 eingetragenen Farhat UG (haftungsbeschränkt), Pontstraße 40-42, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zarah Farhat,
Geschäftszweig: Be…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 85/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23299 eingetragenen Farhat UG (haftungsbeschränkt), Pontstraße 40-42, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zarah Farhat,
Geschäftszweig: Betrieb eines Imbisses
ist am 18.07.2025, um 11:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz, Pascalstr. 12-14, 52076 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 85/25
Amtsgericht Aachen, 18.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 85/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23299 eingetragenen Farhat UG (haftungsbeschränkt), Pontstraße 40-42, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zarah Farhat,
Geschäftszweig: Betrieb eines Imbisses
wird wegen Zahl…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 85/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 23299 eingetragenen Farhat UG (haftungsbeschränkt), Pontstraße 40-42, 52062 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Zarah Farhat,
Geschäftszweig: Betrieb eines Imbisses
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2025, um 09:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Betriebswirt Dipl.-Betriebswirt Kay Heinrich Garmatz, Pascalstr. 12-14, 52076 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 18.12.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Veräußerung des gesamten Anlagevermögens an besonders Interessierte (§§ 160, 162 InsO)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 0.405 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 85/25
Amtsgericht Aachen, 01.10.2025
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