Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 131

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Insolvenzprofil

Druck Pruskil Gesellschaft mit beschränkter Haftung Buch - und Offsetdruck

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ingolstadt HRB 131
EUID
DED5701V.HRB131

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 362/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Stephan Meyer
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt

Termine & Fristen

Antrag auf Vergütungsfestsetzung
09.09.2026
Entscheidung über Vergütung
12.10.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzgericht hat die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters für das Verfahren über das Vermögen der Druck Pruskil Gesellschaft mit beschränkter Haftung festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stephan Meyer, hat am 09.09.2026 einen Antrag auf Festsetzung gestellt. In diesem Antrag wurde ein Zuschlag von 108,14 % zur Regelvergütung beantragt, da Besonderheiten der Geschäftsführung dies erforderten. Die Auslagen wurden als Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt, unter Beachtung der gesetzlichen Höchstgrenzen. Die Entnahme der festgesetzten Beträge aus der Insolvenzmasse ist gestattet. Gegen die Entscheidung können innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung Rechtsmittel eingelegt werden. Die Beschwerde ist zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt, andernfalls kann die Erinnerung eingelegt werden. Die Rechtsbehelfe sind beim Amtsgericht Ingolstadt oder, bei der Beschwerde, alternativ beim Landgericht Ingolstadt einzureichen. Die Entscheidung wurde am 12.10.2026 durch das Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - getroffen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Hinweis: Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. IN 362/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Druck Pruskil Gesellschaft mit beschränkter H…

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