Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin
Adresse
Viehtriftenweg 244, 32052 Herford
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Druck-Service Heinz Oberdiek GmbH & Co. Kommanditgesellschaft wird vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 110/22 durchgeführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen als HRA 4078 eingetragen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist die Druck-Service Oderdiek Gesellschaft mit beschränkter Haftung (HRB 6587, Amtsgericht Bad Oeynhausen), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helger Groppel. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 13.11.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 110/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 4078 eingetragenen Druck-Service Heinz Oberdiek GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schlosserstr. 6, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich hafte…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 110/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 4078 eingetragenen Druck-Service Heinz Oberdiek GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schlosserstr. 6, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6587 eingetragene Druck-Service Oderdiek Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Viehtriftenweg 244, 32052 Herford, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Helger Groppel
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 110/22
Amtsgericht Bielefeld, 10.10.2024
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