Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 22447
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Insolvenzprofil
Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fabrikstr. 43, 47119 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 22447
EUID
DER1202.HRB22447
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 4/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.10.2024
Beschlussdatierung
07.08.2025
Beschlussdatierung
12.08.2025
Fristende Stellungnahme
07.10.2025
Aufhebung
20.01.2026 , 08:08 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und Weiterverarbeitung von Drucksachen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Duisburg anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der Forderungen eingereicht. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen des Verwalters festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 27.940,39 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 07.10.2025 im schriftlichen Verfahren Stellung zu den Punkten Schlussrechnung, Forderungsverzeichnis und nicht verwertbaren Gegenständen zu nehmen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 3.828,05 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Insolvenzgläubiger 39.957,52 EUR betragen. Das Insolvenzverfahren ist am 20.01.2026 um 8:08 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 62 IN 4/21 geführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 62 IN 4/21 geführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, hat die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen vorgelegt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und den Prüfungsstichtag für nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen auf den 21.10.2024 festgelegt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind gemäß §§ 63, 64 InsO festgesetzt worden, wobei eine Insolvenzmasse von 27.940,39 EUR zugrunde gelegt wurde. Für die Verteilung an die Gläubiger im Range des § 38 InsO steht ein Betrag von 3.828,05 EUR zur Verfügung, während die Forderungen der Insolvenzgläubiger insgesamt 39.957,52 EUR betragen. Das Insolvenzverfahren ist am 20.01.2026 um 8:08 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 4/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22447 eingetragenen Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstr. 43, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mascha Dähne, Karlstr. 33 , 471…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 4/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22447 eingetragenen Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstr. 43, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mascha Dähne, Karlstr. 33 , 47119 Duisburg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg
wird heute, am 20.01.2026, um 8:08 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
62 IN 4/21
Amtsgericht Duisburg, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 4/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22447 eingetragenen Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstr. 43, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch Frau Mascha Dähne, Weinhagenstr. 9, 47119 Duisburg
wird…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 4/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22447 eingetragenen Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstr. 43, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch Frau Mascha Dähne, Weinhagenstr. 9, 47119 Duisburg
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
07.10.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
62 IN 4/21
Amtsgericht Duisburg, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 4/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22447 eingetragenen Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstr. 43, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch Frau Mascha Dähne, Weinhagenstr. 9, 47119 Duisburg
sind…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 4/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22447 eingetragenen Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstr. 43, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch Frau Mascha Dähne, Weinhagenstr. 9, 47119 Duisburg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 27.940,39 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.07.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 eingesehen werden.
62 IN 4/21
Amtsgericht Duisburg, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 4/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22447 eingetragenen Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstr. 43, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch Frau Mascha Dähne, Weinhagenstr. 9, 47119 Duisburg
hat …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 4/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22447 eingetragenen Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstr. 43, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch Frau Mascha Dähne, Weinhagenstr. 9, 47119 Duisburg
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 39.957,52 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 3.828,05 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
62 IN 4/21
Amtsgericht Duisburg, 12.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 4/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22447 eingetragenen Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstr. 43, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch Frau Mascha Dähne, Weinhagenstr. 9, 47119 Duisburg
wird…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 4/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22447 eingetragenen Druckerei Dünnwald UG (haftungsbeschränkt), Fabrikstr. 43, 47119 Duisburg, gesetzlich vertreten durch Frau Mascha Dähne, Weinhagenstr. 9, 47119 Duisburg
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist der 21.10.2024.
62 IN 4/21
Amtsgericht Duisburg, 09.09.2024
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