Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zoo Zajac GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Konrad-Adenauer-Ring 6, 47167 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 9597
EUID
DER1202.HRB9597
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
607 IN 68/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
vorläufige Insolvenzverwalterin
Termine & Fristen
Bekanntmachung Vergütungsantrag
17.12.2025
Vergütungsfestsetzung
10.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Groß-, Einzel- und Versandhandel mit zoologischen Artikeln aller Art, die Produktion von zoologischen Artikeln aller Art, die Veranstaltung von Großveranstaltungen im Bereich von zoologischen Artikeln, weiter das Betreiben einer Werbeagentur im zoologischen Bereich mit Erstellung und Versendung von Katalogen mit zoologischen Artikeln, auch der Ankauf und der Weiterverkauf von Pflanzen im zoologischen Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zoo Zajac GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Duisburg hat am 17.12.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin bekanntgegeben und den Insolvenzgläubigern eine Stellungnahmefrist von 10 Tagen ab Veröffentlichung eingeräumt. Am 10.01.2026 hat das Gericht die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Die Vergütung wurde auf 150 % des Regelsatzes erhöht, was einem Betrag von 216.777,26 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer entspricht. Neben der Vergütung wurden ein vergütungsabhängiger Pauschbetrag sowie die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festgesetzt. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde oder, falls der Beschwerdewert 200,00 EUR nicht übersteigt, die Erinnerung statthaft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 68/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9597 eingetragenen Zoo Zajac GmbH, Konrad-Adenauer-Ring 6, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ernst-Otto von Drachenfels, Alprosenstr.…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 68/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9597 eingetragenen Zoo Zajac GmbH, Konrad-Adenauer-Ring 6, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ernst-Otto von Drachenfels, Alprosenstr. 6, 82377 Penzberg und Frau Kathi Geven, Dittfeldstr. 89 , 47179 Duisburg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 150 % und damit auf den Betrag von 216.777,26 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 15.12.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die der Insolvenzverwalterin die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 eingesehen werden.
607 IN 68/24
Amtsgericht Duisburg, 10.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 68/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9597 eingetragenen Zoo Zajac GmbH, Konrad-Adenauer-Ring 6, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ernst-Otto von Drachenfels, Alprosenstr.…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 68/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 9597 eingetragenen Zoo Zajac GmbH, Konrad-Adenauer-Ring 6, 47167 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ernst-Otto von Drachenfels, Alprosenstr. 6, 82377 Penzberg und Frau Kathi Geven, Dittfeldstr. 89 , 47179 Duisburg
liegt ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vor (§§ 21, 63, 64 InsO). Die Insolvenzgläubiger erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen ab Veröffentlichung.Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 eingesehen werden.
607 IN 68/24
Amtsgericht Duisburg, 17.12.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.