Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 37888
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Insolvenzprofil
druckpartner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lahnstraße 38, 45478 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 37888
EUID
DER1202.HRB37888
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 709/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Schwentker
Adresse
Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.03.2026 , 14:00 Uhr
Eröffnung
01.06.2026
Forderungsanmeldefrist
30.06.2026
Berichtstermin
28.07.2026 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
28.07.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Druckerei sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versand von Werbeunterlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der druckpartner GmbH sind bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 26.03.2026 wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Schwentker sowie ein Verbot der Zahlungen an die Schuldnerin verfügt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.06.2026 eröffnet worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 30.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, findet am 28.07.2026 statt. Am 02.06.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 709/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37888 eingetragenen druckpartner GmbH, Lahnstraße 38, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Schikfelder, Al…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 709/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37888 eingetragenen druckpartner GmbH, Lahnstraße 38, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Schikfelder, Alfredstraße 318 b, 45133 Essen und Herrn Michael Matschuck, Niersenberger Straße 200, 47475 Kamp-Lintfort
ist am 26.03.2026, um 14:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 709/26
Amtsgericht Duisburg, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 709/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37888 eingetragenen druckpartner GmbH, Lahnstraße 38, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Schikfelder, Alfredstraße 318 b, 45133 Essen und He…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 709/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37888 eingetragenen druckpartner GmbH, Lahnstraße 38, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Schikfelder, Alfredstraße 318 b, 45133 Essen und Herrn Michael Matschuck, Niersenberger Straße 200, 47475 Kamp-Lintfort
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 28.07.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 2. Etage, Sitzungssaal C215.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die freihändige Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG Oberhausen, IBAN DE82 3602 0030 0009 0006 50.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 709/26
Amtsgericht Duisburg, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 709/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37888 eingetragenen druckpartner GmbH, Lahnstraße 38, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Schikfelder, Alfredstraße…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 709/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 37888 eingetragenen druckpartner GmbH, Lahnstraße 38, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Schikfelder, Alfredstraße 318 b, 45133 Essen und Herrn Michael Matschuck, Niersenberger Straße 200, 47475 Kamp-Lintfort
ist am 02.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
620 IN 709/26
Amtsgericht Duisburg, 05.06.2026
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