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Insolvenzprofil
Druckzentrum Bergisch-Land GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 21464
EUID
DER1608.HRB21464
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
507 IN 146/24
Phase
Insolvenzplanverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.08.2024 , 10:17 Uhr
Gläubigerversammlung
18.09.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 27.08.2024 um 10:17 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Druckzentrum Bergisch-Land GmbH, Haan, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Simon Beckschäfer aus Düsseldorf bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an diese zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Druckzentrum Bergisch-Land GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 507 IN 146/24 anhängig. Am 27.08.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Simon Beckschäfer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Schuldnerin is…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Druckzentrum Bergisch-Land GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal unter dem Aktenzeichen 507 IN 146/24 anhängig. Am 27.08.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Simon Beckschäfer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt und Zahlungen an sie sind Drittschuldnern verboten. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über einen Vergleich mit den Eheleuten Rosemarie und Hans-Günter Alt angesetzt. Die Eheleute Alt haben anerkannt, dass dem Insolvenzverwalter ein Anspruch auf Zahlung in Höhe von 150.000 EUR zusteht. Bei vollständiger Zahlung von 76.200 EUR bis zum 31.03.2027 wird der Restbetrag erlassen; andernfalls ist der volle Betrag sofort fällig. Der Termin für die Gläubigerversammlung ist auf den 18.09.2026 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 146/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Druckzentrum Bergisch-Land GmbH, Landstr. 47, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Günter Hugo Alt, und Frau Rosemarie Alt,
Geschäftszweig: Handel / Druck u. Weiterverarbeitung v…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 146/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Druckzentrum Bergisch-Land GmbH, Landstr. 47, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Günter Hugo Alt, und Frau Rosemarie Alt,
Geschäftszweig: Handel / Druck u. Weiterverarbeitung von Verpackungsmaterialien, Papier etc.
ist am 27.08.2024, um 10:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Kurze Straße 1, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 146/24
Amtsgericht Wuppertal, 27.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21464 eingetragenen Druckzentrum Bergisch-Land GmbH, Landstr. 47, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Günter Hugo Alt, Landstr. 47,…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 21464 eingetragenen Druckzentrum Bergisch-Land GmbH, Landstr. 47, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Günter Hugo Alt, Landstr. 47, 42781 Haan und Frau Rosemarie Alt, Landstr. 47, 42781 Haan
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über den Abschluss nachfolgenden Vergleiches mit den Eheleuten Rosemarie und Hans-Günter Alt:
1. Die Eheleute Alt erkennen an, dass dem Insolvenzverwalter gegen sie als Gesamtschuldner ein Anspruch auf Zahlung in Höhe von 150.000 EUR zusteht.
2. Gelingt es den Eheleuten Alt bis zum 31.3.2027 Zahlungen in Höhe von insgesamt 76.200 € an den Insolvenzverwalter zu leisten, wird der darüberhinausgehende Betrag erlassen. Die Eheleute Alt nehmen den Erlass bereits jetzt an.
3. Sollten Zahlungen in Höhe von insgesamt 76.200 € bis zum 31.3.2027 nicht erfolgen, ist der Insolvenzverwalter berechtigt, den dann noch offenen Restbetrag sofort fällig zu stellen.
4. Die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung werden gegeneinander aufgehoben. 5. Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche vom Insolvenzverwalter gegen die Eheleute Alt geltend gemachten Ansprüche erledigt.
bestimmt auf
Freitag, 18.09.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
507 IN 146/24
Amtsgericht Wuppertal, 18.08.2026
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