Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Drynda, Gregor
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mittelitterstr. 25, 42719 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 22659
EUID
DER1608.HRA22659
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 44/23
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Robin Schmahl
Adresse
Höhscheider Str. 116, 42699 Solingen
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
01.03.2024
Berichtstermin
29.03.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 19.01.2024 um 09:21 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Gregor Drynda eröffnet. Der Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Verfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung ist am 21.08.2023 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Robin Schmahl ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.03.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 29.03.2024. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 11.03.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal vor. Im zweiten Teil der Bekanntmachung wird festgestellt, dass der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig ist. Der Schuldner erlangt die Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 44/23
Über das Vermögen
des Herrn Gregor Drynda, geboren am 21.09.1970, Schaberger Str. 11 b, 42659 Solingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 22659 eingetragenen Firma Drynda Autoteile e.K., Mittelitterstr. 25, 42719 Solingen
wird wegen Za…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 44/23
Über das Vermögen
des Herrn Gregor Drynda, geboren am 21.09.1970, Schaberger Str. 11 b, 42659 Solingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 22659 eingetragenen Firma Drynda Autoteile e.K., Mittelitterstr. 25, 42719 Solingen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 19.01.2024, um 09:21 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Robin Schmahl, Höhscheider Str. 116, 42699 Solingen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.03.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A246 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
506 IN 44/23
Wuppertal, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 44/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Gregor Drynda, Schaberger Str. 11 b, 42659 Solingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 22659 eingetragenen Firma Drynda Autoteile e.K., Mittelitterstr. 25, 42719 Solingen
…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 44/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Gregor Drynda, Schaberger Str. 11 b, 42659 Solingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 22659 eingetragenen Firma Drynda Autoteile e.K., Mittelitterstr. 25, 42719 Solingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Korn & Partner, Schulstr. 31, 58636 Iserlohn
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
506 IN 44/23
Amtsgericht Wuppertal, 19.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 44/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Gregor Drynda, geboren am 21.09.1970, Schaberger Str. 11 b, 42659 Solingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 22659 eingetragenen Firma Drynda Autoteile e.K., Mittelitterstr. 25, 42…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 44/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Gregor Drynda, geboren am 21.09.1970, Schaberger Str. 11 b, 42659 Solingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRA 22659 eingetragenen Firma Drynda Autoteile e.K., Mittelitterstr. 25, 42719 Solingen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A280 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
506 IN 44/23
Amtsgericht Wuppertal, 30.09.2024
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