Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DS Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Van-der-Reis-Weg 1, 59590 Geseke
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 15771
EUID
DER2809.HRB15771
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
97 IN 252/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Tschingis Schalgakov
Rolle
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Adresse
Antoniusstrasse 5, 33184 Altenbeken
Termine & Fristen
Berichtstermin
02.12.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.03.2026
Eröffnung
31.03.2026
Prüfungstermin
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Montage von Fertigteilen sowie sämtliche Hausarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS Bau GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere Beschlüsse berichtigt, um offenbare Unrichtigkeiten zu korrigieren. Zunächst wurde die Registerbezeichnung im Rubrum auf HRB 15771 berichtigt. Anschließend erfolgte eine Korrektur bezüglich der gesetzlichen Vertretung; der Geschäftsführer wurde als Tschingis Schalgakov festgelegt. Das Gericht hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 27.07.2026. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind ab dem 06.07.2026 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 252/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 15771 eingetragenen DS Bau GmbH, Van-der-Reis-Weg 1, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Damir Shalgakov, Van-der-Reis-Weg 1, 59590 Geseke
wird d…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 252/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 15771 eingetragenen DS Bau GmbH, Van-der-Reis-Weg 1, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Damir Shalgakov, Van-der-Reis-Weg 1, 59590 Geseke
wird der Beschluss vom 31.03.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass im Rubrum die Registerbezeichnung der Schuldnerin vollständig lautet :HRB 15771
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
97 IN 252/25
Amtsgericht Paderborn, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 252/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15771 eingetragenen DS Bau GmbH, Van-der-Reis-Weg 1, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tschingis Shalgakov, Antoniusstrasse 5, 33184 …
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 252/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15771 eingetragenen DS Bau GmbH, Van-der-Reis-Weg 1, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tschingis Shalgakov, Antoniusstrasse 5, 33184 Altenbeken
werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Paderborn vom 2.12.2025(Beweisbeschluss), vom 10.03.2026 ( Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung und der Eröffnungsbeschluss vom 31.3.2026,sowie der Berichtigungsbeschluss vom 7.4.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit jeweils im Rubrum dahingehend berichtigt, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin ist:
Tschingis Schalgakov, Antoniusstrasse 5,33184 Altenbeken
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
97 IN 252/25
Amtsgericht Paderborn, 16.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 252/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15771 eingetragenen DS Bau GmbH, Van-der-Reis-Weg 1, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tschingis Shalgakov, Antoniusstrasse 5, 33184 …
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 252/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15771 eingetragenen DS Bau GmbH, Van-der-Reis-Weg 1, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tschingis Shalgakov, Antoniusstrasse 5, 33184 Altenbeken
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 06.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
97 IN 252/25
Amtsgericht Paderborn, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 252/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15771 eingetragenen DS Bau GmbH, Van-der-Reis-Weg 1, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tschingis Shalgakov, Antoniusstrasse 5, 33184 …
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 252/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 15771 eingetragenen DS Bau GmbH, Van-der-Reis-Weg 1, 59590 Geseke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tschingis Shalgakov, Antoniusstrasse 5, 33184 Altenbeken
ist am 14.07.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
97 IN 252/25
Amtsgericht Paderborn, 15.07.2026
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