Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12538
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DS Gastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hansell 14, 48341 Altenberge
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 12538
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER2706.HRB12538
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
87 IN 22/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.02.2024
Prüfungstermin
24.05.2024
Prüfungstermin
20.03.2025
Kostenvorschussfrist
19.01.2026
Einstellung
06.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Objekten der Gastronomie und Hotellerie aller Art, der Groß- und Einzelhandel mit Getränken, Tabakwaren und sonstigen Waren aller Art, die in gastronomischen Betrieben zum Ausschank oder Verkauf gelangen, die An- und Verpachtung von Gastronomie- und Hotellerieobjekten, die beratende Tätigkeit auf den vorgenannten Gebieten sowie die Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen aller Art. Die Beteiligung an und die Geschäftsführung von Unternehmen, die im Gastronomie- und Hotelleriegewerbe tätig sind.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Nebenbranche
Hotellerie & Tourismus
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Gastronomie- und Hotellerieobjekten, Handel mit Getränken und Tabakwaren sowie Vermittlung von Veranstaltungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS Gastronomie GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden mehrere schriftliche Prüfungsverfahren für nachträglich angemeldete Forderungen angeordnet. Der erste Prüfungsstichtag war der 20.02.2024, gefolgt von einem weiteren Termin am 24.05.2024 und schließlich dem 20.03.2025. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Wölte sind durch Beschluss vom 19.11.2025 festgesetzt worden. Da die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, ist das Verfahren mangels Masse mit Wirkung zum 19.11.2025 eingestellt worden. Eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses endete am 19.01.2026.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS Gastronomie GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538, wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 87 IN 22/22 geführt. Der Geschäftsführer ist Sasa Spasojevic. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wölte aus Dülmen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS Gastronomie GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538, wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 87 IN 22/22 geführt. Der Geschäftsführer ist Sasa Spasojevic. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Wölte aus Dülmen bestellt. Im Verfahren wurden mehrere Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angesetzt. Der erste Prüfungsstichtag war der 20.02.2024, gefolgt von einem weiteren Termin am 24.05.2024. Ein weiterer Prüfungstermin fand am 20.03.2025 statt. Am 19.11.2025 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Zudem wurde mit Beschluss vom selben Datum mitgeteilt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Die Beteiligten wurden aufgefordert, bis zum 19.01.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3.500,00 EUR einzuzahlen. Da dieser Vorschuss nicht erbracht wurde, ist das Insolvenzverfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO mit Beschluss vom 06.10.2026 eingestellt worden. Die Rechtsmittelbelehrung weist darauf hin, dass gegen die Einstellung die sofortige Beschwerde statthaft ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberg…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberge
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
87 IN 22/22
Amtsgericht Münster, 09.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberg…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberge
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
87 IN 22/22
Amtsgericht Münster, 12.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberg…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberge
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bockelbrink, Neuer Weg 11, 45731 Waltrop
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael Wölte, Viktorstraße 16, 48249 Dülmen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung x EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x EUR
Zwischensumme x EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x EUR x EUR
Endbetrag x EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden, soweit diese unter Berücksichtigung der Verteilungsreihenfolge des § 207 III InsO dazu ausreicht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B eingesehen werden.
87 IN 22/22
Amtsgericht Münster, 19.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberg…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberge
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bockelbrink, Neuer Weg 11, 45731 Waltrop
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 19.01.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 3 500,00 EUR bei der Zahlstelle Münster, Deutsche Bundesbank, Filiale Dortmund IBAN DE10 4400 0000 0040 0015 10, Postbank Dortmund IBAN DE67 4401 0046 0000 186 467 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
87 IN 22/22
Amtsgericht Münster, 19.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberg…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberge
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B niedergelegt.
87 IN 22/22
Amtsgericht Münster, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberge
w…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 87 IN 22/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 12538 eingetragenen DS Gastronomie GmbH, Hansell 14, 48341 Altenberge, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Spasojevic, Hansell 101, 48341 Altenberge
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 216 B eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
87 IN 22/22
Amtsgericht Münster, 06.10.2026
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