Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 19701
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 19701
EUID
DER1202.HRB19701
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
62 IN 147/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke
Adresse
Philosophenweg 51, 47051 Duisburg
Termine & Fristen
Zustimmung Schlussverteilung
01.07.2024
Stellungnahmefrist
26.08.2024
Aufhebung
18.12.2025 , 14:49 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Industrieserviceleistungen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19701, wurde durch das Amtsgericht Duisburg behandelt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke. Am 26.06.2024 ordnete das Gericht an, dass die Beteiligten bis zum 26.08.2024 im schriftlichen Verfahren zu Punkten wie der Schlussrechnung, dem Vergütungsantrag und dem Schlussverzeichnis Stellung nehmen können. Am 01.07.2024 teilte das Gericht mit, dass es der Schlussverteilung zugestimmt hat. Nach Angabe des Insolvenzverwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 4.008.841,87 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 561.906,26 EUR zur Verfügung stand. Das Verfahren ist am 18.12.2025 um 14:49 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 147/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19701 eingetragenen DS-Industrieserviceleistungen GmbH, Bahnstr. 53, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik ter Hove, Zinniastraat 2, N…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 147/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19701 eingetragenen DS-Industrieserviceleistungen GmbH, Bahnstr. 53, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik ter Hove, Zinniastraat 2, NLD-7021 ZD Zelhem
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg
wird heute, am 18.12.2025, um 14:49 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
62 IN 147/17
Amtsgericht Duisburg, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 147/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19701 eingetragenen DS-Industrieserviceleistungen GmbH, Bahnstr. 53, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik ter Hove, Zinniastraat 2…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 147/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19701 eingetragenen DS-Industrieserviceleistungen GmbH, Bahnstr. 53, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik ter Hove, Zinniastraat 2, NLD-7021 ZD Zelhem
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.08.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
62 IN 147/17
Amtsgericht Duisburg, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 147/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19701 eingetragenen DS-Industrieserviceleistungen GmbH, Bahnstr. 53, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik ter Hove, Zinniastr. 2, …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 62 IN 147/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 19701 eingetragenen DS-Industrieserviceleistungen GmbH, Bahnstr. 53, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erik ter Hove, Zinniastr. 2, NLD-7021 zd Zelhem
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 4.008.841,87 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 561.906,26 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C102 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
62 IN 147/17
Amtsgericht Duisburg, 01.07.2024
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