Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DS-Papier GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Voßkuhlstraße 42, 42555 Velbert
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 88602
EUID
DER1101.HRB88602
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 93/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.08.2024 , 09:25 Uhr
Eröffnung
26.11.2024 , 16:01 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.01.2025
Berichtstermin
04.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Großhandel mit Hygienepapieren und -produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 09.08.2024 um 09:25 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DS-Papier GmbH, Velbert, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Daniel Schwartz aus Wuppertal bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Papier GmbH ist am 26.11.2024 um 16:01 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 07.05.2024 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 09.08.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Dan…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Papier GmbH ist am 26.11.2024 um 16:01 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag einer Gläubigerin, der am 07.05.2024 bei Gericht eingegangen war. Zuvor waren bereits am 09.08.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Daniel Schwartz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist Dr. Daniel Schwartz nunmehr als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 07.01.2025 beim Insolvenzverwalter anmelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 04.02.2025. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Verwalters werden ab dem 16.01.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 93/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der DS-Papier GmbH, Voßkuhlstr. 42, 42555 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Suhayb Najib Abdulsamad Alkalge, Voßkuhlstr. 42, 42555 Velbert
ist am 09.08.2024, um 09:25 Uhr angeordnet worden…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 93/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der DS-Papier GmbH, Voßkuhlstr. 42, 42555 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Suhayb Najib Abdulsamad Alkalge, Voßkuhlstr. 42, 42555 Velbert
ist am 09.08.2024, um 09:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Daniel Schwartz, Friedrich-Ebert-Straße 84, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 93/24
Amtsgericht Wuppertal, 09.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 93/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88602 eingetragenen DS-Papier GmbH, Voßkuhlstr. 42, 42555 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Suhayb Najib Abdulsamad Alkalge, Voßkuhlstr. 42, 42555 Velbert
wird weg…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 93/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 88602 eingetragenen DS-Papier GmbH, Voßkuhlstr. 42, 42555 Velbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Suhayb Najib Abdulsamad Alkalge, Voßkuhlstr. 42, 42555 Velbert
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.11.2024, um 16:01 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Daniel Schwartz, Friedrich-Ebert-Straße 84, 42103 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, IBAN: DE78360200300006989136, BIC: NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 93/24
Wuppertal, 26.11.2024
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