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Insolvenzprofil
DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 13035
EUID
DER2402.HRA13035
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 91/13
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Tätigkeitszeitraum vorläufiger Verwalter
04.04.2013
Ende Tätigkeit vorläufiger Verwalter
02.06.2013
Frist zur Stellungnahme
17.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 91/13 behandelt. Zunächst wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Veit Schwierholz festgesetzt. Der vorläufige Verwalter hat sein Amt vom 04.04.2013 bis zum 02.06.2013 ausgeübt. Das verwaltete Vermögen belief sich auf 73.862,44 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Zustimmung zur Schlussverteilung durch das Gericht angeordnet. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß §§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 17.09.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen. Dies betrifft unter anderem die Schlussrechnung des Verwalters, das Schlussverzeichnis der Forderungen sowie die Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 91/13 behandelt. Zunächst wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Veit Schwierholz …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 91/13 behandelt. Zunächst wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Veit Schwierholz festgesetzt, der sein Amt vom 04.04.2013 bis zum 02.06.2013 ausgeübt hat. Das verwaltete Vermögen belief sich auf 73.862,44 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 17.09.2026 Stellung zu nehmen. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen betragen 2.433.083,75 EUR, wovon ein Betrag von 62.726,55 EUR zur Verfügung steht, nachdem Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abgesetzt wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 91/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13035 eingetragenen DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 91/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13035 eingetragenen DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 11098 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Bartels, Herrn Ulrich Bramkampund Herrn Thomas Tiede,
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Veit Schwierholz, Weidestraße 134, 22083 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 04.04.2013 bis zum 02.06.2013 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 73.862,44 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 17.920,37 EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 4 480,09 EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.000,00 EUR. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % und damit auf den Betrag von 8.960,19 EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.06.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 eingesehen werden.
67b IN 91/13
Amtsgericht Hamburg, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 91/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13035 eingetragenen DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 91/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13035 eingetragenen DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 11098 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Bartels, Herrn Ulrich Bramkamp und Herrn Thomas Tiede,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B424 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 91/13
Amtsgericht Hamburg, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 91/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13035 eingetragenen DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 91/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13035 eingetragenen DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH & Co. Containerschiff KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 11098 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 38 MS Cape Hatteras GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Bartels, Herrn Ulrich Bramkamp und Herrn Thomas Tiede,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 2.433.083,75 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 62.726,55 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 91/13
Amtsgericht Hamburg, 01.09.2026
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