Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DS-Rendite Fonds Nr. 51 MS Cape Scott GmbH & Co. Containerschiff KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 13195
EUID
DER2402.HRA13195
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 93/13
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
03.08.2026
Schlussverteilung
02.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Rendite Fonds Nr. 51 MS Cape Scott GmbH & Co. Containerschiff KG die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt (§§ 63, 64 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung war der Wert der Insolvenzmasse von 1.653.331,32 EUR, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Der Pauschbetrag wurde vom Gericht festgesetzt. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft. Die Veröffentlichung erfolgt auszugsweise, da eine vollständige Veröffentlichung schützenswerte Interessen verletzen könnte. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Rendite Fonds Nr. 51 MS Cape Scott GmbH & Co. Containerschiff KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 93/13 behandelt. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen durch Beschluss vom 03.08.2026 festgesetzt wurden. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS-Rendite Fonds Nr. 51 MS Cape Scott GmbH & Co. Containerschiff KG wird vom Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67b IN 93/13 behandelt. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung und Auslagen durch Beschluss vom 03.08.2026 festgesetzt wurden. Die Grundlage für die Vergütungsberechnung bildete eine Masse von 1.653.331,32 EUR. Gegen diese Festsetzung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Später, mit Beschluss vom 02.09.2026, wurde die Anordnung zur Schlussverteilung bekannt gegeben. Nach dem bei der Geschäftsstelle niedergelegten Verzeichnis betragen die teilnehmenden Forderungen 1.552.114,57 EUR, während zur Verteilung ein Betrag von 583.403,82 EUR steht. Von diesem Verteilungsbetrag sind noch Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13195 eingetragenen DS-Rendite Fonds Nr. 51 MS Cape Scott GmbH & Co. Containerschiff KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftend…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13195 eingetragenen DS-Rendite Fonds Nr. 51 MS Cape Scott GmbH & Co. Containerschiff KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12126 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 51 MS Cape Scott GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Salamon,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 1.653.331,32 EUR zugrunde gelegt. 400 % des Regelsatzes Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.07.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B424 eingesehen werden.
67b IN 93/13
Amtsgericht Hamburg, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13195 eingetragenen DS-Rendite Fonds Nr. 51 MS Cape Scott GmbH & Co. Containerschiff KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftend…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 93/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 13195 eingetragenen DS-Rendite Fonds Nr. 51 MS Cape Scott GmbH & Co. Containerschiff KG, Mattentwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12126 eingetragene DS-Rendite-Fonds Nr. 51 MS Cape Scott GmbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Salamon,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.552.114,57 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 583.403,82 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 93/13
Amtsgericht Hamburg, 02.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.