Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRA 5490
EUID
DER2103.HRA5490
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 759/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Ines Cammann
Adresse
Paderborner Str. 11, 33415 Verl
Termine & Fristen
Bestellung Insolvenzverwalter
15.04.2024
Vergütungsfestsetzung Ausschussmitglied
13.02.2026
Vergütungsfestsetzung Ausschussmitglied
12.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG ist anhängig. Das Amtsgericht Bielefeld hat am 13.02.2026 die Vergütung für das Ausschussmitglied Michael Wolf festgesetzt. Am 12.03.2026 erfolgte die Festsetzung der Vergütung für das Ausschussmitglied Christa Warning. Zuvor war am 15.04.2024 Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und Rechtsanwältin Ines Cammann an seiner Stelle bestellt worden. Die Vergütungsfestsetzungen basieren auf dem Zeitaufwand der Ausschussmitglieder unter Berücksichtigung der Verfahrensschwierigkeiten und Haftungsrisiken. Rechtsbehelfe gegen die Beschlüsse sind innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 759/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5490 eingetragenen DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG, Lange Str. 16, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 759/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5490 eingetragenen DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG, Lange Str. 16, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 6517 eingetragene DS Rietberger Formguss Verwaltungs GmbH, Lange Str. 16, 33397 Rietberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedhelm Deppe, Sachsenstr. 6, 33397 Rietberg,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander D. Theler, Luisenstr. 111 a, 47799 Krefeld
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Christa Warning, Marburgerstr. 5, 10789 Berlin wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... EUR
Auslagen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ... EUR
Endbetrag ... EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 65,00 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 120,00 EUR angemessen ist. Für 25 Stunden und 20 Minuten näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf die beantragten 3.002,50 EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 eingesehen werden.
43 IN 759/18
Amtsgericht Bielefeld, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 759/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5490 eingetragenen DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG, Lange Str. 16, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 759/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5490 eingetragenen DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG, Lange Str. 16, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 6517 eingetragene DS Rietberger Formguss Verwaltungs GmbH, Lange Str. 16, 33397 Rietberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedhelm Deppe, Sachsenstr. 6, 33397 Rietberg,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander D. Theler, Luisenstr. 111 a, 47799 Krefeld
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Michael Wolf, Tobiasweg 9, 33335 Gütersloh wie folgt festgesetzt.
Vergütung ... EUR
Auslagen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
Endbetrag ... EUR
Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt für dieses Verfahren die Vergütung regelmäßig zwischen 35,00 und 95,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der Stundensatz der regelmäßigen Vergütung nicht ausreichend ist.Der beantragte Stundensatz von 120,00 EUR ist angemessen. Für 15 Stunden und 10 Minuten näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf ...cEUR.
Insoweit der Antragsteller einen Gesamtbetrag von ... EUR berechnet hat, kann dieser nicht nachvollzogen werden. Es wird von einem Rechen- oder Schreibfehler ausgegangen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld oder dem Landgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld oder dem Landgericht Bielefeld eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.123 eingesehen werden.
43 IN 759/18
Amtsgericht Bielefeld, 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 759/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5490 eingetragenen DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG, Lange Str. 16, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 759/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 5490 eingetragenen DS Rietberger Formguss GmbH & Co. Betriebs KG, Lange Str. 16, 33397 Rietberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 6517 eingetragene DS Rietberger Formguss Verwaltungs GmbH, Lange Str. 16, 33397 Rietberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Friedhelm Deppe, Sachsenstr. 6, 33397 Rietberg,
ist Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwältin Ines Cammann, Paderborner Str. 11, 33415 Verl bestellt worden.
43 IN 759/18
Amtsgericht Bielefeld, 15.04.2024
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