Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DSB Emden GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Leeraner Straße 6, 26725 Emden
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 206493
EUID
DEP3101.HRB206493
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 150/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Stoll
Adresse
Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Telefon
0441/779 3081-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2025 , 21:50 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.04.2025
Berichtstermin
26.05.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.05.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Tätigkeiten im Bereich des Datenschutzes, Verkehrsleitung, Lohnbuchhaltung, Qualitätsmanagement sowie der Betrieb von Teststationen (Covid-19).
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der DSB Emden GmbH ist am 01.03.2025 um 21:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Tim Stoll ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 29.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am Montag, den 26.05.2025 um 10:00 Uhr im Saal R02 der Nebenstelle des Landgerichts Aurich statt. Dieser Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Verfahrensfragen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 150/24: Über das Vermögen der DSB Emden GmbH, Leeraner Straße 6, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 206493), vertr. d.: Dietrich Haferbier, DSB Emden GmbH, Leeraner Straße 6, 26725 Emden, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2025 um 21:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Sto…
9 IN 150/24: Über das Vermögen der DSB Emden GmbH, Leeraner Straße 6, 26725 Emden (AG Aurich, HRB 206493), vertr. d.: Dietrich Haferbier, DSB Emden GmbH, Leeraner Straße 6, 26725 Emden, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2025 um 21:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11, 26122 Oldenburg (Oldenburg), Tel.: 0441/779 3081-0, Fax: 0441/779 3081-9, E-Mail: info@legales-stoll.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 26.05.2025, 10:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist ( 29.04.2025 ) und dem Berichts- und Prüfungstermin ( Montag, 26.05.2025, 10:00 Uhr, Saal R02, Nebenstelle des Landgerichts, Burgstraße 55 / Ecke Schloßplatz, 26603 Aurich ), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 03.03.2025
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