Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DSS Detektei Security & Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Zum Lafferder Busch 3, 31246 Ilsede-Groß Lafferde
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 205781
EUID
DEP1103.HRB205781
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 156/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Wirtsch.-Jur. René Wolfram
Adresse
Witzlebenstr. 123, 29223 Celle
Telefon
05141/540890
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.10.2025 , 11:40 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Detekteidienstleistungen und Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere die Bewachung von Personen und Gebäuden, sowie weitere Dienstleistungen, die hierzu notwendig sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DSS Detektei Security & Service GmbH ist am 07.10.2025 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. René Wolfram.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 156/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DSS Detektei Security & Service GmbH, Zum Lafferder Busch 3, 31246 Ilsede (AG Braunschweig, HRB 205781), ist am 07.10.2025 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sin…
35 IN 156/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DSS Detektei Security & Service GmbH, Zum Lafferder Busch 3, 31246 Ilsede (AG Braunschweig, HRB 205781), ist am 07.10.2025 um 11:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. René Wolfram, Witzlebenstr. 123, 29223 Celle, Tel.: 05141/540890, Fax: 05141/540891, E-Mail: rene_wolfram@gmx.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 07.10.2025
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