Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Siemensweg 19, 41844 Wegberg
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 2618
Stammkapital
100.000,00 DEM (≈ 51.129,19 EUR)
EUID
DER1504.HRB2618
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
19 IN 25/21
Phase
Nachtragsverteilung
Termine & Fristen
Anordnung Nachtragsverteilung
22.05.2026
Vergütungsfestsetzung
28.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
das Halten, Verwalten und die Verwertung eigenen Vermögens.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Vermögensholding
Geschäftstätigkeit
Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L. wird vom Amtsgericht Mönchengladbach geführt. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, hat am 19.05.2026 einen Antrag auf Anordnung einer Nachtragsverteilung hinsichtlich eines Erstattungsanspruchs der Schuldnerin gegen die GMU Gesellschaft für Materialrückgewinnung und Umweltschutz mbH gestellt. Das Gericht hat diese Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 InsO angeordnet, sofern der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt noch während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach zur Einsicht niedergelegt. Die Bekanntmachung datiert vom 22.05.2026 bzw. 03.06.2026.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L. wird vom Amtsgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen 19 IN 25/21 geführt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul. Im Verfahren ist die Nachtragsverteilung angeordnet worden, sofern der die Erstattungsforderung begrün…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L. wird vom Amtsgericht Mönchengladbach unter dem Aktenzeichen 19 IN 25/21 geführt. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul. Im Verfahren ist die Nachtragsverteilung angeordnet worden, sofern der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt noch während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist. Das Verteilungsverzeichnis wurde zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden. Der angesetzte Vergütungsrahmen von 25% war nicht zu beanstanden. Gegen beide Beschlüsse steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 25/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2618 eingetragenenDSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L., Siemensweg 19, 41844 Wegberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anje Feldmann,…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 25/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2618 eingetragenenDSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L., Siemensweg 19, 41844 Wegberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anje Feldmann, Siemensweg 19, 41844 Wegberg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Breymann, Danziger Straße 43, 41063 Mönchengladbach
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Uwe Paul, Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf
wird auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.05.26 hinsichtlich eines Erstattungsanspruchs der Schuldnerin im Insolvenzverfahren gegen die
GMU Gesellschaft für Materialrückgewinnung und Umweltschutz mbH,
AG Essen, 162 IN 238/15
die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO),
sofern der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt noch während des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Mönchengladbach, 22.05.2026
Amtsgericht
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 203 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
19 IN 25/21
Amtsgericht Mönchengladbach, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 25/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2618 eingetragenen DSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L., Siemensweg 19, 41844 Wegberg, ohne Liquidator, Alleingesellschafterin: Frau Anje Feldmann,
ist di…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 25/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 2618 eingetragenen DSS Verwertungsgesellschaft mbH i. L., Siemensweg 19, 41844 Wegberg, ohne Liquidator, Alleingesellschafterin: Frau Anje Feldmann,
ist die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer worden.
Gemäß § 6 InsVV ist die Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen. Der angesetzte Vergütungsrahmen von 25% war nicht zu beanstanden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Mönchengladbach statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 203 eingesehen werden.
19 IN 25/21
Amtsgericht Mönchengladbach, 28.08.2026
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