Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DST Company UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Saarland
Adresse
Herchenbacher Straße 89, 66292 Riegelsberg
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 105989
EUID
DEV1109.HRB105989
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
63 IN 24/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dimitar Stanev
Rolle
Geschäftsführer (gesetzlich vertreten)
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
17.04.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Transportleistungen sowie der Handel mit Haushaltselektronik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DST Company UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Die Gläubigerversammlung hat dem Abschluss des vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im Verfahren 10 O 5164/23 geschlossenen Vergleichs zugestimmt. Für die Beschlussfassung über diesen Vergleich wurde ein weiterer Termin angesetzt. Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat am 27.03.2024 diese Bekanntmachung veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 24/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105989 eingetragenen DST Company UG (haftungsbeschränkt), Herchenbacher Straße 89, 66292 Riegelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführe…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 24/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105989 eingetragenen DST Company UG (haftungsbeschränkt), Herchenbacher Straße 89, 66292 Riegelsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dimitar Stanev,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über:
1. Die Gläubigerversammlung stimmt dem Abschluss des vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im Verfahren 10 O 5164/23 geschlossenen Vergleichs zu,
bestimmt auf
Mittwoch, 17.04.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 24/21
Amtsgericht Saarbrücken, 27.03.2024
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