Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 31690
EUID
DEH1101.HRB31690
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
505 IN 18/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.01.2025 , 13:05 Uhr
Berichtigung Beschluss
01.04.2025
Eröffnung
01.04.2025 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2025
Berichtstermin
22.05.2025
Prüfungstermin
19.06.2025
Nachträglicher Prüfungstermin
09.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH mit Sitz in Bremen ist am 01.04.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank-Michael Rhode. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet nach einer Berichtigung des Beschlusses am 06.05.2025. Ein Berichtstermin findet am 22.05.2025 statt, während der Prüfungstermin auf den 19.06.2025 verlegt wurde. Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO am 12.06.2025 im schriftlichen Verfahren geprüft. Nachträglich angemeldete Forderungen werden am 09.03.2026 geprüft.
Am 16.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Frank-Michael Rhode zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.04.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der ursprüngliche Eröffnungsbeschluss wur…
Am 16.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Frank-Michael Rhode zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.04.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der ursprüngliche Eröffnungsbeschluss wurde am selben Tag berichtigt, wodurch sich Verschiebungen bei der Anmeldefrist, dem Berichtstermin und dem Prüfungstermin ergaben. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 06.05.2025. Ein Berichtstermin ist für den 22.05.2025 angesetzt. Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO am 19.06.2025 im schriftlichen Verfahren geprüft. Nachträgliche Forderungen werden am 09.03.2026 geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 18/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH, Albert-Bote-Str. 8, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 31690), vertr. d.: Andreas Timmermann, Auf dem Texas 37, 28857 Syke, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 09.03.…
505 IN 18/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH, Albert-Bote-Str. 8, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 31690), vertr. d.: Andreas Timmermann, Auf dem Texas 37, 28857 Syke, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 09.03.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 18/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH, Albert-Bote-Str. 8, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 31690), vertr. d.: Andreas Timmermann, Auf dem Texas 37, 28857 Syke, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.04.2025 berichtigt worden.
Statt am 15.05.2025 findet der Be…
505 IN 18/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH, Albert-Bote-Str. 8, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 31690), vertr. d.: Andreas Timmermann, Auf dem Texas 37, 28857 Syke, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.04.2025 berichtigt worden.
Statt am 15.05.2025 findet der Berichtstermin am 22.05.2025 statt.
Statt am 12.06.2025 findet der Prüfungstermin am 19.06.2025 statt.
Statt am 29.04.2025 endet die Anmeldefrist am 06.05.2025.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Bremen, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 18/24: Über das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH, Albert-Bote-Str. 8, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 31690), vertr. d.: Andreas Timmermann, Auf dem Texas 37, 28857 Syke, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Fra…
505 IN 18/24: Über das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH, Albert-Bote-Str. 8, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 31690), vertr. d.: Andreas Timmermann, Auf dem Texas 37, 28857 Syke, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Frank-Michael Rhode, Herrlichkeit 2, 28199 Bremen, Tel.: 0421 / 34 85 212/213, Fax: 0421 / 34 10 78, Internet: www.rhode.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Bremen ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 15.05.2025, 10:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) abgehalten;
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO am 12.06.2025 im schriftlichen Verfahren geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
505 IN 18/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH, Albert-Bote-Str. 8, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 31690), vertr. d.: Andreas Timmermann, Auf dem Texas 37, 28857 Syke, (Geschäftsführer), ist am 16.01.2025 um 13:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Ant…
505 IN 18/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DT Timmermann Fahrzeugtechnik GmbH, Albert-Bote-Str. 8, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 31690), vertr. d.: Andreas Timmermann, Auf dem Texas 37, 28857 Syke, (Geschäftsführer), ist am 16.01.2025 um 13:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank-Michael Rhode, Herrlichkeit 2, 28199 Bremen, Tel.: 0421 / 34 85 212/213, Fax: 0421 / 34 10 78, Internet: www.rhode.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 16.01.2025
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