Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DTH-Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Erlenweg 29, 63477 Maintal
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 95370
EUID
DEM1502.HRB95370
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 198/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser
Kanzlei
LIESER Rechtsanwälte
Adresse
Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main
Telefon
069 91501025
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.04.2024 , 14:30 Uhr
Eröffnung
01.05.2024
Forderungsanmeldefrist
28.06.2024
Prüfungstermin
30.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Nationale und internationale Kurier und genehmigungspflichtige Gütertransporte sowie Fracht-/Transportvermittlung durch den Einkauf von leeren Frachträumen bei Charterunternehmen. Überführung von Kraftfahrzeugen auf eigener Achse oder auf geeigneten Transportfahrzeugen bzw. Anhängern, sowie der Handel und die Vermittlung von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen. Begleitungen von Personen, Boten-/Besorgungsfahrten, Wohnungsauflösungen und die Vermittlung von allen in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Weiterhin sämtliche Handlungen die für den zuvor genannten Geschäftszweck zur Ausführung dienlich sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der DTH-Service GmbH in Maintal ist am 16.04.2024 im Antragsverfahren die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.05.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dr. Kaltwasser bleibt Insolvenzverwalter. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum ursprünglich genannten, später berichtigten Termin anzumelden. Die Frist zur Forderungsanmeldung ist durch Beschluss vom 10.05.2024 auf den 28.06.2024 berichtigt worden. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensschritten müssen bis zum 30.07.2024 eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 198/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DTH-Service GmbH, Erlenweg 29, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB ), vertr. d.: Wolfgang Wind, Erlenweg 29, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist am 16.04.2024 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfü…
70 IN 198/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DTH-Service GmbH, Erlenweg 29, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB ), vertr. d.: Wolfgang Wind, Erlenweg 29, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist am 16.04.2024 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 16.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 198/24 Am 01.05.2024 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der DTH-Service GmbH, Erlenweg 29, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 95370), vertr. d.: Wolfgang Wind, Erlenweg 29, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 198/24 Am 01.05.2024 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der DTH-Service GmbH, Erlenweg 29, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 95370), vertr. d.: Wolfgang Wind, Erlenweg 29, 63477 Maintal, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: .
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 30.07.2024 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.05.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 198/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DTH-Service GmbH, Erlenweg 29, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 95370), vertr. d.: Wolfgang Wind, Erlenweg 29, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 10.05.2024 berichtigt worden.
Statt ...Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwal…
70 IN 198/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DTH-Service GmbH, Erlenweg 29, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 95370), vertr. d.: Wolfgang Wind, Erlenweg 29, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 10.05.2024 berichtigt worden.
Statt ...Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum ,... muss es richtig heißen: ...Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 28.06.2024,...
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau oder dem Landgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 15.05.2024
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