Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DUAL GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Jordanstraße 27, 60486 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 109866
EUID
DEM1201.HRB109866
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1302/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
19.04.2024 , 11:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.07.2024
Frist für Einwendungen
15.07.2024
Stichtag Gläubigerversammlung
02.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und der Vertrieb von Gütern in der Sport- und Gesundheitsindustrie sowie die Erbringung von IT- Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der DUAL GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 19.04.2024 um 11:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldefrist für Forderungen endete am 01.0läufig. Ein Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 26.01.2026 beim zuständigen Insolvenzgericht erhoben werden. Die Prüfung der bis zum 12.01.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen ist angeordnet.
Am 19.04.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUAL GmbH in Frankfurt am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 01.07…
Am 19.04.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUAL GmbH in Frankfurt am Main wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Anmeldefrist für Forderungen endet am 01.07.2024. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 15.07.2024 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 333/24 verbunden, wobei das aktuelle Verfahren führt. Später wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Widerspruchsmöglichkeiten bis zum 26.01.2026 bestehen. Für den Stichtag der besonderen Gläubigerversammlung ist der 02.11.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.500,00 EUR geleistet wird. Für den Insolvenzverwalter sind Vergütung und Auslagen festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1302/23 D-11-1 Am 19.04.2024 um 11:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren DUAL GmbH, Jordanstraße 27, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109866),
vertreten durch:
Andreas Karger, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt …
810 IN 1302/23 D-11-1 Am 19.04.2024 um 11:20 Uhr ist das Insolvenzverfahren DUAL GmbH, Jordanstraße 27, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109866),
vertreten durch:
Andreas Karger, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 01.07.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 15.07.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1302/23 D: In dem Insolvenzverfahren DUAL GmbH, Jordanstraße 27, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109866),
vertreten durch:
Andreas Karger, (Geschäftsführer), wurde am 19.04.2024 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffne…
810 IN 1302/23 D: In dem Insolvenzverfahren DUAL GmbH, Jordanstraße 27, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109866),
vertreten durch:
Andreas Karger, (Geschäftsführer), wurde am 19.04.2024 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069/ 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 333/24 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1302/23 D führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 19.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1302/23 D-11-1 In dem Insolvenzverfahren DUAL GmbH, Jordanstraße 27, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109866),
vertreten durch:
Andreas Karger, Platanenstr. 9, 06114 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenz…
810 IN 1302/23 D-11-1 In dem Insolvenzverfahren DUAL GmbH, Jordanstraße 27, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109866),
vertreten durch:
Andreas Karger, Platanenstr. 9, 06114 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 12.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 26.01.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1302/23 D-11-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUAL GmbH, Jordanstraße 27, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109866), vertr. d.: Andreas Karger, Platanenstr. 9, 06114 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entsprich…
810 IN 1302/23 D-11-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUAL GmbH, Jordanstraße 27, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109866), vertr. d.: Andreas Karger, Platanenstr. 9, 06114 Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 02.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 2.500,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1302/23 D-11-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUAL GmbH, Jordanstraße 27, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109866), vertr. d.: Andreas Karger, Platanenstr. 9, 06114 Halle (Saale), (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR …
810 IN 1302/23 D-11-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUAL GmbH, Jordanstraße 27, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109866), vertr. d.: Andreas Karger, Platanenstr. 9, 06114 Halle (Saale), (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 28.298,25 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich obstruktiver Geschäftsführer und fehlende Buchhaltung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 10 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.