Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 450528

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Dufner-Oberflächentechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Bahnhofstr. 115, 78567 Fridingen an der Donau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 450528
EUID
DEB8534.HRB450528

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Hechingen
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff
Kanzlei
Walter Riegger Partner
Adresse
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
Telefon
07071 5630707
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.10.2025 , 11:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung und der Vertrieb von Schleif- und Poliermaterialien aller Art insbesondere von Schleif- und Polierscheiben Schleifbändern und ähnliches sowie die Vornahme aller Geschäfte und Tätigkeiten, die geeignet sind, den Unternehmenszweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben, zu pachten, sich daran zu beteiligen, deren Vertretung und Verwaltung zu übernehmen sowie Zweignieerlassungen zu errichten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Dufner-Oberflächentechnik GmbH sind zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage vorläufige Maßnahmen angeordnet. Am 02.10.2025 um 11:00 Uhr ist die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen erfolgt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnende Maßnahmen werden eingestellt. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens ist nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zudem ist der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten und Außenstände ganz oder teilweise zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hierüber geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist bestellt. Den Drittschuldnern ist es untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen; Zahlungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

10 IN 341/25 | In dem Verfahren über den Antrag Dufner-Oberflächentechnik GmbH, Seidelbaststraße 9, 72461 Albstadt, vertreten durch die Geschäftsführerin Esther Dufner Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 450528 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hirt + Teufel R…

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