Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218531
EUID
DEP2305.HRB218531
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
905 IN 558/23 - 1-
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
12.01.2024 , 13:58 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.02.2024
Prüfungstermin
14.03.2024
Prüfungstermin
03.10.2025
Prüfungstermin
26.01.2026
Verteilungstermin
09.07.2026
Schlusstermin
09.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der (Online-)Verkauf von Werbe- und Dekorationsprodukten sowie die dazugehörige Beratung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt) ist am 12.01.2024 um 13:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 22.02.2024. Der Stichtag für den Prüfungstermin war der 14.03.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere besondere Prüfungstermine für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen angeordnet. Der erste dieser Termine war der 03.10.2025. Anschließend folgte ein Stichtag zum 26.01.2026 und schließlich der 09.04.2026. Das Verfahren ist derzeit in der Phase der Forderungsprüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt) ist am 12.01.2024 um 13:58 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 22.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt) ist am 12.01.2024 um 13:58 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 22.02.2024, der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen war der 14.03.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere besondere Prüfungstermine angeordnet: Der Stichtag wurde zunächst auf den 03.10.2025 (Beschluss vom 10.07.2025), dann auf den 26.01.2026 (Beschluss vom 18.12.2025) und schließlich auf den 09.04.2026 (Beschluss vom 12.02.2026) bestimmt. Am 09.07.2026 hat der Insolvenzverwalter die beabsichtigte Schlussverteilung angezeigt, wobei ein verfügbarer Massebestand von 10.856,52 EUR und zu berücksichtigende Insolvenzforderungen in Höhe von 194.956,64 EUR genannt wurden. Am selben Tag wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung beantragt bzw. beschlossen, mit einem Schlusstermin am 09.09.2026. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind ebenfalls am 09.07.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der An…
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der An…
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 558/23 - 1 -: Über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2024 um 13:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolven…
905 IN 558/23 - 1 -: Über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), ist am 12.01.2024 um 13:58 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz, Walderseestr. 30, 30177 Hannover, Tel.: 0511 35777777, Fax: 0511 35777735, E-Mail: hannover@curator.ag, Internet: curator.ag.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.02.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.03.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.02.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (14.03.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.01.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der An…
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 10.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsv…
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz, Walderseestr. 30, 30177 Hannover, Tel.: 0511 35777777, Fax: 0511 35777735, E-Mail: hannover@curator.ag, Internet: curator.ag hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 10.856,52 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 194.956,64 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilu…
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 09.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalte…
905 IN 558/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWB - Deko, Werbung und Beratung UG (haftungsbeschränkt), Scharnhorststraße 15, 30175 Hannover (AG Hannover, HRB 218531), vertr. d.: Martin Gräf, Im Eulenhorst 17, 56072 Koblenz, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Sinz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 10.959,72 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 1.130,28 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 12.090,00 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 469,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 134 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.07.2026
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