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Insolvenzprofil
DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Basedowstraße 10, 31137 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207347
EUID
DEP2408.HRB207347
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 80/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.06.2026
Schlusstermin
09.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hausmeistertätigkeiten, ferner nicht zulassungspflichtige Montage- und Reinigungsdienstleistungen, Gebäudereinigerhandwerk ohne zulassungspflichtige Tätigkeiten, Gartenpflegearbeiten, Baugrund- und Bauendreinigung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Geschäftsführer Daniel Schönborn vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Hildesheim hat einen besonderen Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 29.06.2026 bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Hildesheim hat in dem Verfahren verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 29.06.2026 bestimmt. Die ergänzte Insolv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Hildesheim hat in dem Verfahren verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 29.06.2026 bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. In einer weiteren Bekanntmachung wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Die Frist für diese Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses vom 01.07.2026. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Karina Schwarz, hat ihre Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 28.07.2026 festgesetzt wurden. Der Betrag darf der Insolvenzm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Karina Schwarz, hat ihre Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 28.07.2026 festgesetzt wurden. Der Betrag darf der Insolvenzmasse entnommen werden. Ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 29.06.2026 bestimmt. Zudem wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin für die Erörterung der Schlussrechnung und die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis auf den 09.09.2026 angesetzt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn, Basedowstr. 10, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207347), vertr. d.: Daniel Schönborn, Wandsbek, Königsberger Str. 9 d, 22175 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besond…
50 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn, Basedowstr. 10, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207347), vertr. d.: Daniel Schönborn, Wandsbek, Königsberger Str. 9 d, 22175 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
29.06.2026.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn, Basedowstr. 10, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207347), vertr. d.: Daniel Schönborn, Wandsbek, Königsberger Str. 9 d, 22175 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Sc…
50 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn, Basedowstr. 10, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207347), vertr. d.: Daniel Schönborn, Wandsbek, Königsberger Str. 9 d, 22175 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn, Basedowstr. 10, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207347), vertr. d.: Daniel Schönborn, Wandsbek, Königsberger Str. 9 d, 22175 Hamburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Au…
50 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn, Basedowstr. 10, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207347), vertr. d.: Daniel Schönborn, Wandsbek, Königsberger Str. 9 d, 22175 Hamburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich Mehrvergütung gem. §1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.03.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 75.633,41 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Für die Auseinandersetzung mit einer Vielzahl von Anfechtungen wird ein Zuschlag in Höhe von 15 v.H. geltend gemacht.
Dieser Zuschlag erscheint nach dem dargestellten Verfahrensgang angemessen um im Gesamtergebnis zu einer aufwandsangemessenen Vergütung zu gelangen.
Desweiteren wird eine Mehrvergütung für die freihändige Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Gegenstands geltend gemacht (BGH, Beschl. v. 22.07.2021 (IX ZB 85/19, ZInsO, 2046).
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 122,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 35 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn, Basedowstr. 10, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207347), vertr. d.: Daniel Schönborn, Wandsbek, Königsberger Str. 9 d, 22175 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zu…
50 IN 80/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DWS-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. GF Daniel Schönborn, Basedowstr. 10, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 207347), vertr. d.: Daniel Schönborn, Wandsbek, Königsberger Str. 9 d, 22175 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
09.09.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 28.07.2026
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