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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Vertrieb und Einbau von Solaranlagen, Bodenverlegearbeiten, Abrissarbeiten sowie Hausmeisterdienstleistungen.
Das Amtsgericht Köln hat am 14.07.2026 um 12:23 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DY-Sanierungsservice und Solar GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108508, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker bestellt worden. Die Schuldnerin darf über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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